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Gästebuch unsere - justiz
Willkommen im Gästebuch von www.unsere-justiz.com Da ich
als Betreiber für den Inhalt dieses Gästebuches rechtlich
mitverantwortlich bin, muß ich auf die Einhaltung der folgenden
Benutzungsregeln bestehen: * Anonyme Zuschriften sind erlaubt, wenn Sie
mit Ihrem richtigen Namen veröffentlichen wollen, bestätigen Sie mir das
bitte via E Mail * Auf Grund Ihrer Schilderungen dürfen natürliche
Personen nicht identifizierbar sein. Verzichten Sie bitte auf die Nennung
von Namen und anderer eindeutiger Identifikationsmerkmale. Die
Veröffentlichung von Aktenzeichen ist hingegen erlaubt. * Vermeiden Sie
bitte Zuschriften, die diverse Straftatbestände erfüllen könnten. *
Ansonsten können Sie sich hier nach Belieben äußern, allgemeine
Stellungnahmen abgeben oder Ihren persönlichen Fall schildern. * FÜR DEN
WAHRHEITSGEHALT DER ZUSCHRIFTEN KANN ICH KEINE HAFTUNG
ÜBERNEHMEN!............................................. ICH FREUE MICH
AUF IHRE MITARBEIT! Ihr Joachim Koßmann
von
Anonym am 08.04.2009 14:49 Es ist ja auch wirklich unverschämt, vom Gericht
Beweise zu verlangen! Wo kommen wir denn da hin?! von
herne bedauert einen kranken am 05.04.2009 23:26 typische antwort eines kranken querulanten ! schade,
man kann nur noch mitleid haben, mit joachim !
vielleicht hilft eine behandlung in einem heim !!! von
Anonym am 02.04.2009 18:17 in der ersten verhandlung gab es einen strafbestand:
anmaßung von titeln !!!
Kommentar: ...aber gibt es auch Beweise??? von
Herne informiert am 29.03.2009 09:54 joachim kotzmann ist ein sehr kranker mensch. deshalb
wurde er vom LG Bochum freigesprochen. er ist ein querulant
!
Zitat: "Personen, die unter Querulantenwahn leiden, sind der Überzeugung, dass sich alle öffentlichen Instanzen und andere Beteiligte - beispielsweise die eigenen Anwälte - gegen sie verschworen haben und suchen deshalb Abhilfe im ständigen Anrufen weiterer Gerichte, Behörden und Institutionen. Niederlagen beispielsweise vor Gericht können auf Grund des Wahns nicht objektiven Umständen zugeordnet werden; der Kranke lebt in der Gewissheit, im Recht zu sein und dieses auch gegen alle Widerstände durchsetzen zu müssen. Die Schuldfähigkeit im Sinne des Strafgesetzbuches kann bei an Querulantenwahn erkrankten Personen eingeschränkt oder ganz aufgehoben sein. Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Querulantenwahn " wir wollen für joachim beten ! Kommentar: Ach, unser Pfarrer ist mal wieder aktiv. Wie schön... Wo sind denn die "OBJEKTIVEN UMSTÄNDE", denen meine "niederlage" vor Gericht zuzuordnen sind? Hatte das Gericht etwa Beweise??? von Herakles am 27.03.2009 19:25
Wie Weltfremd ist Joachim eigentlich? In der Tonne lebt er schon lange. Wie einst Diogenes. von Tut nichts zur Sache am 22.03.2009 21:46
Lassen Sie sich von Koßmann nicht bluffen! Er will gar
kein Wiederaufnahmeverfahren und seine Rehabilitierung! Dann könnte er nämlich seinen Asylantrag in die Tonne kloppen! von Info von Joachim Koizmann am 07.03.2009
17:27
Zitat: "Ich hatte den evangelischen Pfarrer..., seinen
großen Bruder, dessen Schwiegervater und einen Nachbarn von ihm wegen
Steuerhinterziehung angezeigt. Zunächst hatte der große Bruder des
Pfarrers von mir verlangt, ich solle einen Betrag in Höhe von 500,-- DM
für die Herrichtung einer Gruft auf sein Girokonto
überweisen."
Dieser Pfarrer ist mein Halbbruder und diese Gruft, IST DIE GRUFT MEINER LEIBLICHEN ELTERN ! Kommentar: Jochim Koizmann? Wer ist denn das schon wieder?... von
Alexander Müller aus
Hannover am 21.10.2008 19:42 Homepage: http://www.zdd.dk/
Entscheidend sind nicht die Lügen mit denen man Sie
täglich überschüttet, sondern Tatsachen die man Ihnen hartnäckig
verschweigt! w w w . z d d . d k von
Joachim am 04.10.2008 23:13 Im PKK-Kulturzentrum bekomme ich regelmässige
Mahlzeiten. Heute gabs Hirse und Hammelhoden.Ich muss nur den Abwasch
machen und die Steh-Klos säubern dafür von
Joachim hofft am 05.09.2008 19:55 ein heimplatz wäre schön. endlich ein sauberes zimmer,
und regelmäßige mahlzeiten.
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Die Formulierung "aber gibt es auch Beweise?" ist keine Antwort, sondern eine Frage.
...eine Frage, die die Richterin ... dahingehend bewertete, dass der Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt worden war und "jetzt auch nicht mehr aufgeklärt werden könne".
Deshalb hatte Sie mir mit der Einweisung in die Psychiatrie gedroht.