Der Gutachter
 

Update vom 2. 3. 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Anschreiben vom 27. 11. 2007 und vom 27. 1. 2008 hat der Herr Doktor nicht reagiert. Er möchte sich also nicht zur Sache äußern, und er ist auch nicht mit der Veröffentlichung seines Gutachtens einverstanden. Ich bin selbstverständlich dazu bereit, die Einstellung des Herrn Doktors zu respektieren und überlasse es Ihnen, die Haltung des Doktors zu interpretieren. Da der Doktor anonym bleiben möchte, nennen wir ihn ganz einfach mal Dr. X.

Die Methode, unliebsame Systemkritiker mit der Drohung / Einweisung in die Psychiatrie mundtot machen zu wollen, ist ja nicht neu. So etwas war schon in der Sowjetunion zur Stalinzeit an der Tagesordnung. Auch sind solche Fälle später aus der DDR bekannt geworden. Die Justiz bzw. die Politik mißbrauchen dabei seriöse Ärzte und Wissenschaftler für ihre finsteren Zwecke. Nun gut, die Ärzte müssen natürlich auch leben, und lassen sich daher oft mißbrauchen um ihre Auftraggeber aus Justiz und Politik zufrieden stellen zu können.

Nun mögen Sie, liebe Leser/innen selbst beurteilen, ob und in wie weit diese allgemeine Stellungnahme auf meinen Fall zutrifft. Ich schildere Ihnen daher zunächst einmal meine Begegnungen mit Herrn Dr. X..

Dr. X. war für mich kein Unbekannter, denn ich hatte schon einmal im Sommer des Jahres 2000 mit ihm Kontakt. Nachdem ich öffentlich über die Steuerhinterziehungen eines bestimmten evangelischen Gemeindepfarrers berichtet hatte, drohte mir der Rechtsanwalt des Kirchenkreises Herne mit der Psychiatrie. Ich könne "großen Schaden" anrichten, so dass sich noch mehr Menschen von der Kirche abwenden würden, meinte der Rechtsanwalt in seiner Anzeige. Zur Frage des Wahrheitsgehaltes meiner Vorwürfe gegen den Pfarrer hatte ich mich bereits mehrfach in dieser Website geäußert. Hier nur kurz zur Erinnerung und für die Personen, die die anderen Kapitel dieser Website möglicherweise nicht gelesen haben: Der Pfarrer hatte sich selbst bezichtigt Steuern zu hinterziehen, was ich den Behörden und der Bevölkerung anhand handschriftlich abgefaßter Dokumente nachgewiesen hatte. Auch hatten weder der Pfarrer noch sein Rechtsanwalt die Steuerhinterziehung jemals abgleignet.

Trotz mehrfacher Anfragen weigerte sich das Vormundschaftsgericht am Herner Amtsgericht meine Vorladung zu dem Gespräch mit Dr. X. zu begründen. Die Juristen begründen praktisch nie etwas, um sich nicht auf unangenehme Diskussionen einlassen zu müssen. Ich erhielt dann vom Dr. X. einen Einschreibebrief, in dem er ankündigte, mich in meiner Privatwohnung besuchen zu wollen. Nun entspricht meine Wohnung nicht unbedingt den Ansprüchen eines modernen Wohnkomforts, daher schlug ich ein Treffen an einem neutralen Ort vor. Dr. X. willigte widerwillig ein, wir trafen uns dann in Recklinghausen. Das Gespräch dauerte nur etwa zehn Minuten. Wir sprachen nicht konkret über den Sachverhalt, offensichtlich interessierte sich auch der Doktor nicht, ob mein Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen den Pfarrer stimmte oder nicht. Wir sprachen nur kurz über allgemeine Themen, wie ich mich mit anderen Menschen verstehe, etc.. Dr. X. sagte mir dann, dass das Verfahren des Vormundschaftsgerichtes gegen mich eingestellt würde. Damit war das Thema erledigt.

Nun, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wollte ich im Frühjahr 2005 das von mir an den Herner Kinderschutzbund bezahlte Bußgeld in Höhe von 5.000,-- DM zzgl. Zinsen gerichtlich einklagen. Es ist natürlich ein Politikum und Sakrileg erster Ordnung, in diesem angeblich vom Aussterben bedrohten Volk ausgerechnet den Kinderschutzbund verklagen zu wollen. Dazu der Staatsanwalt: "Es ist eine Unverschämtheit, vom Kinderschutzbund Geld zu verlangen. Der Kinderschutzbund ist knapp bei Kasse und hat das Geld schon anderweitig ausgegeben." (Wörtlich widergegebenes Zitat aus der Gerichtsverhandlung vor dem AG Herne vom 15. März 2005). Damit ist es klar, dass es ein politischer Prozeß war, und mir damit weitere gute Gründe gab, meinen Asylantrag zu untermauern. Das Gericht hätte mich bei einer Veurteilung gerade gezwungen sofort zu handeln und zunächst wenigstens in der Schweiz Asyl zu beantragen. Einen solchen Skandal wollte sich niemand leisten, und damit kamen die findigen Juristen auf die Idee, mir Schuldunfähigkeit zu bescheinigen, um einen Grund zu haben, das Verfahren gegen mich einstellen zu können. Dazu brauchte man dann wieder ein ärztliches Gutachten.

Zu Anfang des Jahres 2006 ergab sich zunächst wieder die gleiche Situation. Der Doktor. schickte mir wieder einen Einschreibebrief, der mit der Verzögerung einiger Tage dann auch bei mir einging. Telefonisch teilte mir dann Dr. X. mit, er wolle mich in meiner Privatwohnung besuchen, was ich jedoch aus den bereits genannten Gründen ablehnte. Wir vereinbarten dann ein Gespräch an einem neutralen Ort im Landkreis Recklinghausen, konkreter will ich hier mal nicht werden. Bei dem Kontakt mit dem Doktor hatte ich den Eindruck, dass ihm die ganze Angelegenheit äußerst unangenehm ist. Er bat auch das Gericht, nicht als Zeuge bei der anstehenden Verhandlung persönlich aussagen zu müssen. Jedoch bestand ich auf seine Einvernahme, und der Doktor erschien dann auch zur Verhandlung.

Aber zunächst der Reihe nach. Das Gespräch mit Dr. X. am 20. Januar 2006 dauerte knapp zwei Stunden. Zunächst ging das Gespräch nur über reinen Smalltalk, der nichts mit der Sache zu tun hatte: Familienangelegenheiten., wie etwa die Eltern aufwuchsen, woher sie stammten, auch über allgemeine gesellschaftliche und politische Themen. Mich nervte das ein wenig, und ich wußte nicht, was das sollte. Wollte der Doktor auf diese Weise mein Vertrauen erschleichen durch eine harmlose Plauderei? Jedenfalls erreichte er das Gegenteil. Das Gespräch verlief immer gereizter. Als wir zum eigentlichen Thema kamen, entspannte sich die Situation jedoch wieder. Ich berichtete von den Ereignissen, weshalb ich unschuldig verurteilt worden war, weshalb ich das Geld einklagen wollte, weshalb ich politisches Asyl in Kanada beantragen will etc.. Dr. X. zeigte sich während unseres Gespräches dabei durchaus verständnissvoll, in seinem späteren Gutachten wurde jedoch deutlich, dass für ihn die Frage meiner Schuld oder Unschuld vollkommen belanglos ist. Zur Beurteilung dieser Frage hatte ich ihm umfangreiches Schrift- und Beweismaterial zur Verfügung gestellt, aber selbst vor Gericht gab Dr. X. nachher in seiner Zeugenaussage zu, sich mit diesem Material nicht ausreichend oder de facto gar nicht beschäftigt zu haben. Das bedeutet, dass Dr. X. gar nicht in der Lage war, den Fall zu beurteilen. Der Wert des Gutachtens tendiert daher gegen Null.

FAZIT: Juristen und Mediziner (wenn man Psychologen als solche bezeichnen will) interessieren sich - zumindest bei politischen Delikten - nicht um die Wahrheit. Es gilt nur darum, Schaden von der Staatsmacht und ähnlichen authoritären Organisationen (z. B. Kirchen) abzuwenden; dazu werden Kritiker kriminalisiert oder mit der Psychiatrie bedroht statt sich mit ihnen sachlich auseinanderzusetzen. Das Dritte Reich liegt jetzt seit mehr als 60 Jahren hinter uns, die DDR ist auch schon lange Geschichte. Könnte sich unser vermeintlich demokratischer Rechtsstaat nicht ein wenig mehr Offenheit und Ehrlichkeit leisten statt über immer neue Restriktionen nachzudenken?

 

Sehr geehrter Herr Dr. X.:

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