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Die Gesetze müssen internationalisiert werden.
Was im Lande A erlaubt ist, darf im Lande B nicht verboten sein, oder
umgekehrt. Als Beispiel nenne ich nur die unterschiedliche Drogenpolitik
der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland. In einer Zeit offener
Grenzen, die bald überhaupt keine mehr sein werden, fördern
unterschiedliche Gesetze die Kriminalität. Außerdem muß
der Bürger die Logik der Gesetze durchschauen können, Gesetze
müssen nicht nur politisch legitimert sein, sondern vor allem auch
moralisch. Sicherlich haben sich die Moralvorstellungen der Völker
auf unterschiedliche Weise in ihrer Geschichte entwickelt, aber über
die wichtigsten Punkte muß ein allgemeiner Konsens geschaffen
werden, eine Art von Weltrechtssystem.
* Durchschaubarere
Gesetze.
Gesetze sind für alle Bürgerinnen und Bürger da und müssen
daher von allen verstanden werden können. Wer ein Haus bauen will,
muß zuweilen bis zu 40.000 (!) verschiedene Gesetze oder Vorschriften
beachten. Welcher Architekt kenn schon alle?
Normale Alltagsangelegenheiten müssen von jedermann ohne die Hinzuziehung
eines Rechtsanwalts erledigt werden können. So ist es mir zum Beispiel
nicht zumutbar, vor jedem Update meiner Websites einen Rechtsanwalt
zu konsultieren - dabei brächte sein Rat auch keine Rechtssicherheit,
denn es käme ja auf die Rechtsauffassung eines Gerichtes an, und
da kann man ja vor Überraschungen nie sicher sein.
Aber auch schon mit kleinen Verbesserungen könnte man Abhilfe schaffen.
Viele Gesetze sind in überlangen Bandwurmsätzen sehr kompliziert
abgefaßt. Diese Texte könnte man sicherlich verständlicher
formulieren.
* Vereinfachung
des Rechtssystems.
Es gibt zu viele und zu komplizierte Gesetze. Einmal hat eine Politikern
vorgeschlagen, daß für jedes neue Gesetz bzw. neue Vorschrift
zwei alte gestrichen werden müssen. Keine schlechte Idee.
* Aktuallisierung
der Gesetze.
Zum Beispiel: Die "Beförderungserschleichung" stammt
aus noch aus einer Zeit, als es in jedem Bus und jeder Bahn einen Schaffner
gab, das Zahlsystem also noch "idiotensicher" war.
* Abschaffung
des politischen Strafrechts.
§ 130 StGB Volksverhetzung.:
Die Übersetzung des Begriffes "Volksverhetzung" in´s
Amerikanische verursacht enorme Schwierigkeiten, weil es in Amerika
Vergleichbares nicht gibt. Bei der "Volksverhetzung" geht
es dabei nicht nur um die Abwehr des (Neo-) Nazismus, um das Verbot
der Verbreitung der sog. Auschwitzlüge, sondern der § 130
StGB ermöglicht es, fast jeden Andersdenkenden willkürlich
zu kriminalisieren. "TÜRKEN RAUS!" Ist diese Äußerung
noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder schon Volksverhetzung?
Sie werden zugeben, diese Frage läßt sich nicht eindeutig
beantworten.
§ 131 StGB Verherrlichung von Gewalt, Aufstachelung von Rassenhaß:
Das Gesetz: "Wer Schriften , die Gewalttätigkeiten gegen
Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern und
dadurch eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewälttätigkeiten
ausdrücken oder die zum Rassenhaß aufstacheln, verbreitet..."
Nun frage ich mich, weshalb die Bibel immer noch nicht verboten
wurde. Auch Grimms Märchenbücher gehörten dann sicherlich
auf den Index.
Diese drei Beispiele belegen, wie unsinnig das politische Strafrecht
ist, es eröffnet Willkür und der Diskriminierung Andersdenkender
Tür und Tor. Die Kriminalisierung Andersdenkender ersetzt nicht
die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren Dogmen. Ein
politisch reifer Staat und eine aufgeklärte Bevölkerung müssen
in der Lage sein, die Ergüsse einiger Neonazis und anderer Radikaler
ertragen zu können. Die Erfahrungen aus den USA belegen, daß
dieses Konzept letzten Endes aufgeht. Die Verfolgungen der SPD in der
Kaiserzeit, das NSDAP Verbot von 1923, das KPD Verbot in der Bundesrepublik
1954, sowie die Radikalenerlasse aus den 70ger Jahren haben hingegen
absolut nichts genutzt, sondern nur dem Ansehen des Staates geschadet.
* Beseitigung
des privilegierten Schutzes von Religionsgemeinschaften.
Grundsätzllich müssen alle Institutionen und Privatpersonen
vom Staat gleichmäßig geschützt werden, dafür können
u. a. Gesetze wie Beleidigung, Nötigung und Verleumdung Anwendung
finden. Ein bevorzugter Schutz bestimmter Vereinigungen ist unzulässig.
§ 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften
und Weltanschauungsvereinigungen:
Das Gesetz: "Wer öffentlich oder durch Verbreitung von
Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses
anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe..."
Wo ist die Grenze zwischen der erlaubten Form von Kritik und einer Beschimpfung?
Ab wann ist eine Beschimpfung geeignet, den öffentlichen Frieden
zu stören? Auch mit diesem Gesetz kann man willkürlich (fast)
jeden Kritiker mundtot machen, Mißbrauch und Willkür werden
auch hier provoziert. Aus diesem Grunde fordern alle Freidenkervereinigungen
die Abschaffung des sog. "Gotteslästerungsparagraphen"
§ 166 StGB. Theoretisch würde § 166 auch atheistische
Weltanschauungsvereinigungen schützen, aber in der Praxis wurde
§ 166 noch nie diesbezüglich angewendet.