Vorwort
Das Thema dieser Websites sind nicht wirkliche JUSTIZIRRTÜMER. Jeder Mensch ist fehlbar, und Fehler sind verzeihbar, wenn jemand seine Fehler einsieht und die Schäden wieder gut macht, die er angerichtet hat. So weit, so gut... Ich beschäftige mich hier jedoch ausschließlich mit VORSÄTZLICHEN RECHTSBRÜCHEN von Richtern, Staatsanwälten und anderen Justizpersonen.
Von der Folterjustiz des Mittelalters über die Terrorjustiz der Nazis bis hin zur heutigen Justiz eines "demokratischen" Staatswesens zieht sich ein roter Faden, da das Justizpersonal niemals ganz ausgetauscht werden konnte. Die Methoden sind gewiß feiner geworden, jedoch hat sich am Prinzip nichts Grundlegendes geändert.
Wenn ein Beschuldigter Einsicht und Reue zeigt und ein Geständnis ablegt, dann muß er nicht mehr so streng bestraft werden. Mit dieser perfiden Ausrede werden Angeklagte von der Justiz unter Druck gesetzt, Straftaten einzugestehen, die sie womöglich gar nicht begangen haben. WICHTIG! Ein vor Gericht abgegebenes GESTÄNDNIS gilt als SCHULDBEWEIS!
Zitat aus der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 30. 1. 2009:
"Auch der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hatte sich unlängst besorgt über bestimmte Vorgehensweisen geäußert. Als Beispiel nannte er Strafrichter, die einem nicht verhandlungsbereiten Angeklagten mit sieben Jahren Haft drohten, um ihn dann mit zwei Jahren Bewährungsstrafe zu locken."
"Als "erheblich strafmildernd" wertete die Bundesanwaltschaft die umfassenden Geständnisse der mitmaßlichen Terroristen. "Ohne ihre Einlassung hätte ich deutlich mehr beantragt", sagte Bundesanwalt Volker B. zum Abschluß seines Plädoyers an die Angeklagten gewandt..."(WAZ online vom 5. 2. 2010)
Das wirft Fragen auf: Warum wirkten sich die Geständnisse strafmildernd aus, wenn die Beweislage wirklich eindeutig war? Haben die Angeklagten die Geständnisse nur aus taktischen Gründen abgegeben? Reduzierte sich durch die Geständnisse der Unrechtsgehalt der begangenen Straftaten?
Wer unschuldig ist und sich nicht beugen will, muß das Risiko eines Prozesses auf sich nehmen, der möglicherweise seine gesamte Existenz zerstören wird. Ordnungsgemäße Gerichtsverfahren sind in der BR Deutschland jedoch nicht gewährleistet, da es keine äußere Kontrolle der Justiz gibt. Das Amtsgericht wird vom Landgericht, und das Landgericht vom Oberlandesgericht kontrolliert, u.s.w.. Diese innere Kontrolle der Justiz ist jedoch unzureichend, da bekanntlich keine Krähe einer anderen ein Auge aushackt. Solange sich die Justiz der notwendigen Kontrolle entzieht, können Staatsanwälte und Richter in der Praxis unbehelligt Straftaten begehen und werden dafür nur in den seltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen.
Die Justiz, deren Aufgabe es ist, das Recht zu sichern, wird somit zum rechtsfreien Raum. Ob Sie vor Gericht Recht bekommen oder nicht, ist reine Glückssache oder eine Frage Ihres persönlichen Eindrucks Ihrer wirtschaftlichen oder politischen Potenz. Es ist Zweck meiner Website, diese Mißstände anzuprangern, um auf eine Veränderung hinzuwirken. Notwendig ist die Öffnung der Justiz, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, sowie die Erstellung und Veröffentlichung von Videoprotokollen aller Gerichtsverhandlungen. Richter und Staatsanwälte müssen ihre Arbeit verantwortungsbewußt und sorgfältig erledigen. Juristen dürfen nicht erpreßbar sein, aber Angeklagte und Zeugen auch nicht!
Joachim Koßmann