Deutscher Kinderschutzbund e. V.
Ortsverband Herne
Hauptstr. 38
44651 Herne
Abrechnung fehlgeleiteter Bußgelder
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Urteil des AG Herne vom 12. 11. 1996 (Aktenzeichen 11 Ds
33 Js 23/96) wurde Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5.000,--
DM zugesprochen, welches Sie auch später von mir erhalten haben.
Das Urteil des AG Herne wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil
ich dagegen Berufung eingelegt hatte.
Jedoch war meine Berufungsrücknahme vor dem LG Bochum bei der
Verhandlung am 9. 4. 1997 nicht meine freie Willensentscheidung, so
daß das Urteil wiederum nicht rechtskräftig wurde.
Zudem kam es bei der Berufungsverhandlung zu erheblichen Unregelmäßigkeiten,
die den schweren Tatverdacht wegen Nötigung / Erpressung gegen
die vorsitzende Richterin bzw. Beihilfe gegen den anwesenden Staatsanwalt
begründen.
Da ich nicht glaube, daß Sie sich zu Unrecht an meinem Geld
bereichern wollen, werden Sie sicherlich für meinen Wunsch nach
Erstattung des von Ihnen zu Unrecht erhaltenen Bußgeldes Verständnis
haben.
Bitte überweisen Sie mir bis zum 30. 4. 2004 den Betrag in Höhe
von 3.201,96 € auf mein Girokonto Nr. 156 002 956 bei der Herner
Sparkasse BLZ 432 500 30. Die genaue Abrechnung entnehmen Sie bitte
der Anlage.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, daß ich mir bei Nichtzahlung
die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Sie vorbehalte. Da ich gegenüber
Ihrer Organisation eine positive Einstellung habe, würde ich
diesen Schritt bedauern müssen.
Mit freundlichen Grüßen, Joachim Koßmann
Anlage: Abrechnung (Hier jetzt nicht nachzulesen)