Joachim Koßmann: Mein Fall
(Stellungnahmen für die Berufungsverhandlung vor dem LG Bochum etc.)
Update: 27. 1. 2008
 

Sehr geehrte Damen und Herren, stellen Sie sich bitte einmal vor...

...Sie werden das Opfer einer Intrige neidischer Mitmenschen, die Ihnen eine Erbschaft nicht gönnen. Jene strengen einen Zivilprozeß gegen Sie an, lügen hemmongslos vor Gericht und bringen Sie um einen Teil Ihrer Erbschaft. Der Zivilrichter hatte Ihnen nicht einmal eine Minute Zeit gelassen, über seinen "Versöhnungsvoschlag" nachzudenken.
Doch Sie haben noch einen Trumpf im Ärmel. Nachdem Sie die Vergleichbeträge ordnungsgemäß ausgezahlt hatten, drohten Sie Ihren Widersachern mit der Enterbung Ihrer Kinder durch notariellen Erbvertrag, falls es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommt. Sie sind noch relativ jung, so daß ein normales Testament keine hinreichende Abschreckung und Glaubwürdigkeit hätte.
Damit haben aber Ihre neidischen Mitmenschen nicht gerechnet. Jene haben mehr darauf spekuliert, die Geschichte nach einigen Jahren aussitzen zu können. Aber diese Rechnung wird jetzt nicht aufgehen.
Kurze Zeit später geschehen merkwürdige Dinge. Ihre Widersacher werden angeblich Opfer einer gemeinen Verleumdungskampagne. Der eine soll unter anderem die Judenverfolgungen im Dritten Reich geleugnet und der andere Kinder sexuell mißbraucht haben. Doch ob diese Vorwürfe tatsächlich begründet waren, wurde nie geklärt. Die Behörden ermittelten im ersten Fall überhaupt nicht und im zweiten Falle nur unzureichend. ...denn diese Mitmenschen haben einen großen gesellschaftlichen Einfluß, und Leute, die solch eine Stellung wie sie innehaben, machen so etwas natürlich nicht.
Da aber die Sache langsam zu einem Politikum wurde, brauchte man einen Sündenbock, dem man die Schuld in die Schuhe schieben. Sie selbst gelten als Versager, ein ewiger Student, der sein Leben lang nur auf Kosten von Mutter und Großmutter und vom Staat gelebt hat. Und dann haben Sie auch noch noch völlig unverdient Geld geerbt. Es kann ja wohl nichts schaden, wenn man so jemanden mal eines auswischen könnte.
Eines Morgens erscheint dann also die Polizei bei Ihnen und macht eine Hausdurchsuchung. Ihr Arbeitsgerät wird beschlagnahmt, das später vom Lamdeskriminalamt nicht als Tatwerkzeug identifiziert werden sollte. Etwa sechs Wochen später kommt die Polizei noch einmal und beschlagnahmt ein weiteres Gerät, damit landet sie endlich einen Volltreffer. Das zweite Gerät wird als ein Tatwerkzeug identifiziert.
Doch den Behörden war bekannt, daß Ihre Widersacher Zugang zu Ihrer Wohnung hatten. Warum hatten Sie das Beweisstück nicht zwischenzeitlich verschwinden lassen, Sie hätten sechs Wochen Zeit dafür gehabt? Doch diese Frage stellten sich die Behörden nicht. Vielleicht wollten sie diese Frage auch gar nicht stellen, denn es mußte ja ein idealer Schuldiger gefunden werden.

Aber wer will schon großen Ärger haben, eigentlich will ja jeder nur seine Ruhe, und vor allem keinen Skandal bitte! So bietet man Ihnen unter der Hand an, das Ermittlungsverfahren gegen Sie gegen Zahlung einer kleinen Geklbuße wieder einzustellen, wenn Sie ein Geständnis ablegen.
Jetzt haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie könnten die Vorwürfe gestehen, egal, ob sie stimmen oder nicht. Die Geldbuße holen Sie sich später durch ein paar halblegale Steuertricks vom Staat wieder zurück. Niemand hat einen Schaden genommen, und die Sache ist ohne weiteres aus der Welt. Das wäre die einfachste Lösung, aber würde es nicht Ihre Widersache ermuntern, das bösartige Spiel gegen Sie zu wiederholen? Könnten Sie es außerdem mit Ihrem Ehrgefühl vereinbaren, Straftaten zuzugeben, die sie gar nicht begangen haben?
Kommen wir also zur zweiten Möglichkeit. Sie sagen die Wahrheit und leugnen die Tatvorwürfe. Sie haben ein gutes Gewissen, und besitzen außerdem genügend Beweismaterial. Als ordentlicher Bürger haben Sie auch noch Vertrauen gegenüber der Justiz und sehen daher der Klage der Staatsanwaltschaft gelassen entgegen. Da Sie nicht viel Geld haben, können Sie sich für den Prozeß auch keinen teuren Anwalt leisten. Sie gehen vertrauensvoll vor Gericht, doch der Richter nimmt Ihre Beweisstücke noch nicht einmal in Augenschein. Für ihn steht wohl auch von Anfang an fest, daß Sie der Täter sind. Sie werden ohne Beweise verurteilt.
Doch Sie haben immer noch Vertrauen zur Justiz und legen Berufung ein. Als bei der Berufungsverhandlung dann feststand, daß die Beweise für Ihre Verurteilung nicht ausreichen würden, droht Ihnen die Richterin mit der Einweisung in die Psychiatrie. Damit haben Sie nicht gerechnet, Sie nehmen unter Schock Ihre Berufung wieder zurück.
Durch Ihre Verurteilung verlieren Sie Ihre gesamte berufliche und wirtschaftliche Existenz, müssen Ihr kleines Erbe verbrauchen und anschließend zum Sozialamt gehen.
Doch Sie wollen sich wehren. Nach dem Ende der Bewährungszeit, wenden Sie sich in Ihrer Sache an die Öffentlichkeit. Sie veröffentlichen sogar die Beweisstücke, jeder weiß jetzt, daß Sie unschuldig sind. Doch die Behörden bleiben uneinsichtig und wollen sie mundtot machen. Man droht Ihnen wieder mit der Psychiatrie und Inhaftierung, wenn Sie dabei bleiben, daß Ihre Veröffentlichungen wahrheitsgemäß sind. Sie gehen zunächst zum Schein auf diesen Deal ein, nehmen jedoch die Veröffentlichungen wieder auf, als sich die Behörden wieder in Sicherheit wägten.
Aber auch andere haben von Ihrer Verfolgung profitiert. Eine Kinderhilforganisation mußten Sie ein erhebliches Bußgeld zahlen, und Sie mußte für einen angeblich sozial tätigen Verein Drecksarbeiten und Haushaltsauflösungen machen. Im Übrigen hat der "soziale" Verein diese Sachen aus den Haushaltsauflösungen später in seinen Antiquitätengeschäften wieder teuer weiterverkauft. Was soll´s, was bedeutet schon "sozial" in diesem Land?
Eingaben über Eingaben folgen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach der anderen. Nun entschließen Sie sich, das Bußgeld (neben anderen Forderungen) gerichtlich einzuklagen. Dann versucht man Ihnen, deswegen einen versuchten Betrug anzuhängen...
Doch das Maß ist voll. Ihr Material reicht mittlerweile aus, um in jedem ordentlichen Land der Welt politisches Asyl bekommen zu können. Wenn nicht hier, dann kommen Sie anderswo zu Ihrem Recht.

Dieser in roter Schrift abgefaßte Text ist selbstverständlich völlig frei erfunden. Das müßte ich selbst dann sagen, wenn der Text wahr wäre. Es ist nicht immer erwünscht oder gar erlaubt, in unserem Lande die Wahrheit zu sagen. Armes Deutschland. Schade. Lesen Sie nun, was tatsächlich passiert ist. ...zumindest das, was ich noch einigermaßen legal veröffenlichen darf.

Lesen Sie nun, was ich erlebt habe:

Aus praktischen Gründen habe ich auf die Schilderung der sehr komplexen Vorgeschichte verzichtet. Da zudem aus rechtlichen Gründen Personen nicht identifizierbar sein dürfen, müßte ich einige wichtige Details weglassen. Damit würde das Verständnis der Zusammenhänge für Sie unnötig erschwert.

Meine für die Berufungsverhandlung vor dem LG Bochum geplanten Gerichtsaussagen habe ich in schriftlicher Form vorformuliert und hier jetzt in der Schrifttype
Times New Roman veröffentlicht. Ergänzende Informationen können Sie erhalten, wenn Sie die Links im Text anklicken. Aus rechtlichen Gründen muß ich auf die Nennung von Personennamen und anderer eindeutiger Identifikationsmerkmale verzichten. Solche Namen habe ich dann durch ein "xxx" ersetzt, ansonsten sind die Texte aber vollkommen unverändert.

Sagen Sie mir ruhig Ihre Meinung dazu! E Mail, oder auch anonym im Gästebuch von www.unsere-justiz.com, welches ich bereits freigeschaltet habe.

Ihr Joachim Koßmann

Lesen Sie:
Stellungnahme zu meiner persönlichen Situation
Stellungnahme zum Urteil des AG Herne vom März 2005 / BERUFUNGSBEGRÜNDUNG
Detaillierte Stellungnahme meiner Rechtsauffassung
Stellungnahme zum Prozeß von 1996/7
Stellungnahme zum Prozeß von 2001/2

29. 10. 2006: Stellungnahme für die Fortsetzung der Berufungverhandlung vor dem LG Bochum am 9.11.06
9.11.2006: Ergebnis der Berufungsverhandlung: Freispruch auf Kosten der Staatskasse (Urteil liegt mir erst seit Anfang April 2007 vor)
25. 2. 2007:
Ich heute Strafanzeige gegen Staatsanwältin ... erstattet wegen des Verdachtes auf Verleumdung

16. 3 . 2008: Meine Stellungnahme zu dem Gutachten des Dr. xxx. Herr Dr. xxx verweigerte die Genehmigung zur Veröffentlichung und gab keine Stellungnahme ab.

11. 9. 2007 VERÖFFENTLICHUNG MEINES ASYLANTRAGES ZUNÄCHST IN ENGLISCHER, DANN AUCH IN FRANZÖSISCHER SPRACHE, HIER DIE DEUTSCHE ÜBERSETZUNG!

ACHTUNG: WER IST DER WIRKLICHE TÄTER?

Joachim Koßmann

 

 

 

 

Stellungnahme zu meiner persönlichen Situation:

Ich wurde am 26. 6. 1955 in Wanne - Eickel geboren. Ich bin unverheiratet und kinderlos. Im Jahre 1975 legte ich mein Abitur ab und studierte anschließend einige Semester Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr Universität Bochum. Auf Grund erheblicher gesundheitlicher Probleme mit meinem Extremübergewicht konnte ich die Studien jedoch nicht abschließen.

Nach Überwindung dieser Probleme fand ich jedoch einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz als Versicherungskaufmann bei der xxx Lebensversicherung. Wegen des gegen mich im Jahre 1996 laufenden Ermittlungsverfahrens verlor ich die Arbeit leider, jemand aus der Baukauer Kirchengemeinde hatte mich denunziert. Wegen der eingetragenen Vorstrafe konnte ich dann keine neue Arbeit mehr finden, was noch wesentlich schlimmer war. Die potentiellen Arbeitgeber forderten Führungszeugnisse, und sie konnten natürlich nicht die tatsächlichen Hintergründe des Prozesses kennen.

Zwischenzeitlich hat unser Herr Pfarrer xxx in verschiedenen Zuschriften im Gästebuch Zweifel geäußert, ob der von mir oben geschilderte Verlust des Arbeitsplatzes überhaupt stimmt. In Wirklichkeit hätte ich niemals eine Arbeit bei der Versicherungsgesellschaft gehabt. Daher wiederhole ich an dieser Stelle nochmals das Angebot, daß ich dem Pfarrer xxx bereits gemacht hatte:
"Herr Pfarrer, wenn Sie die Steuerfahndung von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht entbinden, würde ich im Gegenzuge meine Unterlagen von der Versicherung (einschließlich von mir abgeschlossener Verträge etc.) Ihrem Rechtsanwalt zu Prüfzwecken zur Verfügung stellen. Eine Veröffentlichung meines Materiales ist schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Aber die Veröffentlichung einer allgemeinen Stellungnahme Ihres Rechtsanwaltes dürfte ja auch ausreichen. In jedem Falle würde es sich dann rasch herausstellen, wer von uns beiden der Lügener ist. Herr Pfarrer xxx, wenn Sie sich weigern, das Angebot anzunehmen, ist das allerdings ohnehin jedem klar." Der Pfarrer äußerte sich bislang nicht zu meinem Angebot.

Nachdem die Vorstrafe aus dem Register wieder gelöscht worden war, war ich mit zwischenzeitlich 45 Jahren zu alt, um noch eine Arbeit oder gar Ausbildung finden zu können. Verschiedene diesbezügliche Bemühungen scheiterten.

So mußte ich mein ererbtes Vermögen verbrauchen und anschließend zum Sozialamt gehen, was mir dann natürlich auch noch von der Justiz vorgehalten wird. Mangels Erfahrung scheiterten in diesen Jahren leich auch verschiedene Versuche, selbstständig zu arbeiten, jedoch ist wenigstens dieses Problem jetzt gelöst.

Nach Absolvierung einer einjährigen ASS - Maßnahme bin ich seit Juni 2002 arbeitslos. Ich habe einstiegsgeld beantragt, das ist so etwas ähnliches wie eine Ich - AG, um es einfach zu erklären. Meine Gewerbeanmeldung lautet auf: Freiberuflicher Journalist, Textgestaltung, Musik, Schauspielerei und Videofilmproduktion. Mein Einkommen beträgt derzeit 570,68 € / Monat, wobei jedoch gewerbliche Gewinne voll angerechnet werden. Die von mir derzeit von dem Betrag noch zu zahlende Wohnungsmiete beträgt 230,39 € / Monat.

Derzeit betreibe ich sechs Websites, habe schon in kleineren Rollen im Fernsehen mitgespielt, etwa in der Krimiserie Niedrig und Kuhn und bei Barbara Salesch. Daneben habe ich drei eigene Lieder produziert und eines bereits im ZDF bei "Hallo Deutschland" vortragen dürfen. Dank meiner aufsehenerregenden Geschichte mit dem Extremübergewicht habe ich recht gute Kontakte zu den Medien, wie etwa RTL, SAT1, PRO7, ZDF, sowie zur Bild Zeitung und zur WAZ.

Ich will mein Gewerbe international aufbauen und dazu meine guten Kontakte durch die Freidenkervereinigung in die USA nutzen. Reaktionen erhalte ich bereits heute schon aus der ganzen Welt.

Schwerpunkt meines Geschäftes soll der Vertrieb von Lizenzen und Urheberrechten für Dokumentationen, Spielfilme, Bücher, Unterhaltungsshows, Lieder, Gesellschaftsspiele etc. werden. Als erstes plane ich in Zusammenarbeit mit den Herner Kulturvereinen die Produktion mehrsprachiger Dokumentarfilme über das Ruhrgebiet.

Ich rechne damit, daß ich mit meinem Gewerbe in etwa einem Jahr genügend Geld verdienen werde, so daß ich nicht mehr auf den Bezug von sozialleistung angewiesen sein werde.

Mein Vermögen besteht ausschließlich aus diesen erwähnten Lizenzen und Urheberrechten, die zwar potentiell recht wertvoll sind, jedoch leider nicht kurzfristig realisierbar sind.

Sobald es mir meine finanziellen Mittel erlauben, werde ich nach Kanada auswandern und nie wieder in meinem Leben in die BR Deutschland zurückkehren.

Neben den ständigen Auseinandersetzungen mit der Justiz gibt es für meine geplante Auswanderung aber auch noch eine Reihe anderer Gründe.

Allerdings mache ich mir große Sorgen für den - im Moment noch zum Glück rein theoretischen - Fall, daß Pfarrer xxx Straftaten begeht, oder aber, eine dritte Person Pfarrer xxx bezichtigt, Straftaten begangen zu haben, aus welchen Gründen auch immer. Es würde dann wieder nicht ordnungsgemäß gegen ihn ermittelt, und mir würde wieder die schuld angehängt, egal, ob es stimmt oder nicht. Allein schon aus diesem Grund wäre ich nicht dazu bereit, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Auf meine Anfrage vermochte es die frau Präsidentin des LG Bochum nicht Auskunft zu geben, wie sie künftig die ordnungsgemäße Arbeit ihrer Behörde sicherstellen will.

Wenn zudem Straftaten zu meinem Nachteil begangen werden, bleiben die Behörden untätig. So sind allein im Jahre 2004 24 Morddrohungen bei mir eingegangen. Als ich einmal einen Mann wegen einer Morddrohung anzeigte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, weil kein öffentliches Interesse an seiner Strafverfolgung bestünde.

Der Schutz meiner persönlichen Freiheit und Sicherheit ist m. E. in der BR Deutschland nicht mehr hinreichend gegeben.

Diese Stellungnahme ist auch zur Vorlage bei der Wiener Einwanderungsbehörde bestimmt.

 

Stellungnahme zum Urteil des AG Herne vom März 2005 / BERUFUNGSBEGRÜNDUNG

(Hinweis: Ich muß noch ablären, ob eine Veröffentlichung des Urteils zulässig ist. Ich werde Ihnen dann diese Information selbstverständlich nachreichen).

Das AG Herne führt in seinem Urteil zwei Gründe aus: 1. Ich hätte mich rechtswidrig bereichern wollen. 2. Mir wäre die Unanfechtbarkeit des Beschlusses vom 23. 10. 2003 bewußt gewesen. Beide vorwürfe treffen nicht zu. Zu diesen Punkten möchte ich mich nun äußern. Ich denke, daß ich den Sachverhalt damit aufklären kann und darlegen werde, daß ich unschuldig verurteilt worden bin.

Die Behauptung der Bochumer Staatsanwaltschaft und des AG Herne, mir wäre bewußt gewesen, daß gegen den Beschluß des OLG Hamm vom 23. 10. 2003 keine Rechtsmittel mehr gegeben sind, ist falsch und unwahr. Ich bin diesbezüglich nicht belehrt worden, weder in dem Beschluß selbst, noch in dem nachfolgenden Schriftwechsel. Die Beweisstücke lege ich dem Gericht vor.

Von der Unanfechtbarkeit des Beschlusses habe ich erst in der Klageschrift erfahren, welche mir am 24. 10. 2004 zugestellt worden war. Hätte ich rechtzeitig davon gewußt, hätte ich den EU Gerichtshof in Straßburg angerufen, zumal ich es ohnehin für sinnvoll erachte, wenn sich einmal ein nichtdeutsches Gericht mit dem Fall beschäftigt. Aber der Antrag muß innerhalb von sechs Monaten gestellt werden, und die Frist war bereits abgelaufen.

Ich akzeptiere den Beschluß nicht, weil sich die Bochumer und Hammer Behörden mehrfach geweigert haben, Zeugen zu vernehmen, die möglicherweise Richterin xxx belastet hätten. So hatte ich beantragt, die damals anwesenden Schöffen als Zeugen zu vernehmen, was jedoch wiederholt vorsätzlich unterblieben ist. Darüber hinaus wurden auch an mich selbst keine klärenden Rückfragen gestellt, obgleich mir vorgehalten worden war, ich hätte den Sachverhalt nicht dezidiert genug dargestellt. Die Behörden wollten einfach den Fall nicht aufklären.

Zudem besteht selbst auf Seiten der Behörden kein ernsthafter Zweifel an der Glaubwürdigkeit meiner Vorwürfe, die ich gegenüber Richterin xxx erhebe. So äußerte sich z. B. Amtsrichter xxx in der Verhandlung vom 23. 3. 2005: "Richterin xxx war für ihre rüden Methoden allgemein bekannt" (wörtliches Zitat).

Fazit: Das Fehlverhalten von Richterin xxx wird bis heute von allen Kolleginnen und Kollegen vorsätzlich gedeckt. Es handelt sich nicht um ein Versagen einer Einzelperson, sondern die Kritik trifft die Justiz pauschal.

Ich hatte bereits mit Schreiben vom 9. 11. 2003 Beschwerde beim NRW Justizministerium gegen den Beschluß eingelegt. Nachdem spätere Beschwerdeschreiben einfach unbeantwortet blieben, entschloß ich mich, das Bußgeld, das ich 1997/8 an den Herner Kinderschutzbund zahlen mußte, gerichtlich einzuklagen. Dabei bin ich von der Annahme ausgegangen, daß der Kinderschutzbund ohnehin nicht freiwillig zahlen wird. Mir ging es nicht darum, Geld vom Kinderschutzbund zu erhalten, sondern die Anberaumung einer Zivilklage gegen jenen zu erreichen, um auf diese Weise die Behörden endlich zu einer ordnungsgemäßen Ermittlungsarbeit zu zwingen.

Bei der gesamten Auseinandersetzung geht es überhaupt nicht um Geld, das Geld ist dabei lediglich ein durchlaufender Posten. Ich mußte, weil ich die 5.000,-- DM Bußgeld zahlen mußte, ganz zwangsläufig ein halbes Jahr früher zum Sozialamt gehen und habe mir das Geld vom Staat schon längst wieder zurückgeholt. Hätte mir der Kinderschutzbund das Geld nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder einem außergerichtlichen Vergleich erstattet, hätte ich das Geld anschließend dem Kinderschutzbund als Spende zurückgegeben, andernfalls hätte es das Arbeitsamt einbehalten.

Es ist legal, Entschädigungsforderungen gegen den Kinderschutzbund zu erheben. Es ist ausschließlich eine zivilrechtliche Frage, ob mir eine Entschädigung zusteht oder nicht. Ich hatte dem Kinderschutzbund das Geld tatsächlich gezahlt, und jener hat dafür keinerlei Gegenleistungen erbracht. Ferner habe ich das Geld nicht freiwillig gezahlt. Meine Abrechnung ist korrekt, die Zinsforderung mit 4 % p. a. moderat. Zudem müßte es auch im Interesse des Kinderschutzbundes liegen, daß ordnungsgemäß abgeklärt wird, ob das Bußgeld überhaupt berechtigt war, sonst verliert der Kinderschutzbund in der Öffentlichkeit seine Glaubwürdigkeit.

Mit Schreiben vom 13. 4. 2004 hatte ich meine Entschädigungsforderungen gegenüber dem Kinderschutzbund geltend gemacht. Da der Kinderschutzbund es nicht für nötig gehalten hat, mir zu antworten, habe ich noch drei Mahnschreiben geschickt. (Die Briefe können Sie hier nachlesen!)

Ich möchte einräumen, daß möglicherweise die von mir genannte Ansprtuchsgrundlage aus formaljuristischen Gründen nicht gegeben ist. Meine Aussage "Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, weil die Berufungsrücknahme nicht meine frei Willensentscheidung war" offenbart jedoch ein gesundes Rechtsgefühl, ist weder absurd noch abartig. Man kann mir deshalb meine Rechtsauffassung nicht vorwerfen, zumal ich vorher Kontakt zu drei Rechtsanwälten in dieser Sache hatte, Herrn xxx aus xxx, Herrn xxx aus xxx und Herrn xxx aus xxx. Keiner von jenen hatte mich darüber belehrt, daß das Urteil rechtskräftig geworden war, weil ich die Einspruchsfrist nach den §§ 44 45 StPO versäumt hatte. Zu dem Zeitpunkt, als ich die Forderungen gegen den Kinderschutzbund erhoben hatte, habe ich davon nichts gewußt. Ich hatte von diesem Rechtsmittel mehr durch Zufall im September 2004 erfahren, und solche Details kann ich als juristischer Laie nicht kennen. Daraufhin habe ich meine Ansprüche gegen den Kinderschutzbund sofort wieder zurückgenommen und im Januar 2004 Entschädigungsforderungen gegenüber Herrn RA xxx geltend gemacht. Ich kann in keiner Weise nachvollziehen, weshalb ich mich strafbar gemacht haben könnte. Wenn Sie es wünschen, würde ich Ihnen meine Rechtsauffassung gerne noch einmal im Detail erklären. (siehe nächsten Abschnitt)

In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß ich im Jahre 2000 auch andere Entschädigungsforderungen geltend gemacht habe, und dabei ging es nicht um solche Bagatellbeträge. So hatte ich etwa von der Stadt xxx die Zahlung von 500.000,-- DM und vom Kirchenkreis xxx 750.000,-- DM verlangt. Niemand ist deswegen auf die Idee gekommen, mich zu kriminalisieren.

Ich möchte noch einige Worte zum Thema Kinderschutzbund verlieren. Ich bedauere, daß der Kinderschutzbund in diese Auseinandersetzungen mit hineingezogen worden ist. Grundsätzlich halte ich es für sinnvoller, Bußgelder der anonymen Staatskasse zuzuführen, denn andernfalls können kinder-, behinderten- bzw. tierfeindliche Gegenreaktionen provoziert werden. Daran könnte niemand Interesse haben.

Obgleich ich nach wie vor eine positive Einstellung gegenüber dem Kinderschutzbund habe, muß ich jenem vorhalten, von Anfang an (1997) jeden Dialog mit mir verweigert zu haben und äußerst egoistisch gehandelt zu haben. So hatte sich der Kinderschutzbund geweigert, auch nur einen Teil des Bußgeldes dem Tierschutzverein zu überlassen.

Zur Beilegung des Konfliktes werde ich dem Kinderschutzbund anbieten, das Bußgeld in eine freiwillige Spende umzuwandeln. Zum Beweis meines guten Willens würde ich 300 € zusätzlich spenden.. Das Geld kann dann der Kinderschutzbund mit gutem Gewissen annehmen. Allerdings erwarte ich auch, daß der Kinderschutzbund endlich guten Willen zeigt und den Dialog mit mir aufnimmt. Ich habe dem Kinderschutzbund bereits geschrieben, daß es sinnlos ist, sich gegenseitig zu bekämpfen, und daß ich mir eine Versöhnung wünsche.

 

Detaillierte Stellungnahme meiner Rechtsauffassung:

Willenserklärungen, die unter dem Einfluß von Drohungen, Nötigungen, Erprerssungen oder aus anderen Gründen unfreiwillig abgegeben wurden, sind nicht rechtswirksam. Das das so ist, gehört zum juristischen Grundwissen, welches man sogar schon von Kindergartenkindern verlangen muß. Kein Kind darf zu dem anderen sagen, "geb´ mir deine Schokolade, oder ich hau´ dir in die Fresse." Solch ein Verhalten kann nicht toleriert werden.

Nun hätte ich auf Grund des Verhaltens von Richterin xxx die Möglichkeit gehabt, nach den §§ 44 45 StPO einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Wenn mir dieses Rechtsmittel bekannt gewesen wäre, hätte ich davon in jedem Fall Gebrauch gemacht. Die Einlegung des rechtsmittels wäre zudem für mich völlig risikolos gewesen. Ich hätte nur Nutzen daraus ziehen können.

Wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen mich vorliegt, dann ist das ausschließlich deshalb der Fall, weil ich die Einspruchsfrist nach den §§ 44 45 StPO versäumt habe.

Leider hat mein Vertreter, Herr Rechtsanwalt xxx, es vorsätzlich unterlassen, mich über dieses Rechtsmittel zu informieren. Da ich mich rechtlich habe beraten lassen, kann man mir meine diesbezügliche Unwissenheit nicht vorwerfen.

Mir war bis dato lediglich bekannt, daß es ähnliche Rechtsmittel für Geschäfte bei Kaffeefahrten oder Haustürgeschäften gibt. Von einer etwa vergleichbaren Regelung bei Gerichtsverfahren wußte ich aber nichts.

Die Juristerei ist keine exakte Wissenschaft wie etwa die Mathematik. In verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Gesetzesstrukturen, Rechtssysteme und Gerichtsentscheidungen. Ich denke, daß man daher nicht so einfach sagen kann, daß die von mir in den Briefen geäußerte Rechtsauffassung objektiv falsch oder richtig ist.

 

Stellungnahme zu dem Prozeß von 1996/7:

(Kurz zur Vorgeschichte: Ich hatte den evangelischen Pfarrer xxx, seinen großen Bruder und dessen Schwiegervater wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Daraufhin beschuldigte mich der Pfarrer, Urkundenfälschungen zu seinem Nachteil begangen zu haben. Ferner sollte ich den großen Bruder des Pfarrers beschuldigt haben, Kinder sexuell mißbraucht zu haben.)

Es handelt sich um ein reines Indizienverfahren. Beweise für meine Täterschaft gibt es nicht. Zudem hatte die Bochumer Staatsanwaltschaft vorsätzlich parteiisch ermittelt. So wurde der niemals aufgeklärt, was tatsächlich geschehen ist. (Hier können Sie eine detailliertere Darstellung der Details nachlesen).

Dieser Auffassung hatte sich selbst Richterin xxx angeschlossen. Sie hatte mir unterstellt, ich würde den Brüdern xxx nach dem Leben trachten und mir mit der Einweisung in die Psychiatrie gedroht, damit ich die Berufung zurücknehme, weil die Beweislage meine Verurteilung nicht zugelassen hätte.

Zu der Auffassung des Herrn Staatsanwaltes xxx, die Drohung mit der Einweisung in die Psychiatrie wäre ein legales, nicht zu beanstandendes Mittel, führe ich aus, daß das nur dann gegeben ist, wenn der Betreffende anderen Personen nach dem Leben trachtet. Das ist bei mir jedoch eindeutig nicht der Fall. Der Tod der Gebrüder xxx läge nicht in meinem Interesse. Ich hätte keinerlein Vorteile durch den Tod der Gebrüder xxx. Begründung: xxxxxxxxx

Wenn mich Herr RA xxx über die rechtlichen Möglichkeiten der §§ 44 45 StPO belehrt hätte, was seine Pflicht gewesen wäre, hätte ich von diesem Rechtsmittel Gebrauch gemacht. Dann wäre der Justiz und mir viel Unheil erspart geblieben.

Herr RA xxx war sich voll und ganz darüber im Klaren, daß die Berufungsrücknahme nicht meine freie Willensentscheidung war. Ich hatte es ihm während des Prozesses mindestens zehnmal gesagt. Nach dem Prozeß sagte mir Herr RA xxx: "Das war politisch." (wörtliches Zitat)

Zwischenzeitlich weiß ich jedoch aufgrund eigener Ermittlungen, wer der wirkliche Täter ist. Ich werde ihn dazu bringen, ein Geständnis abzulegen. Er hatte im Jahre 2004 bereits 24 Morddrohungen gegen mich ausgestoßen.

Ich plane dann ein Wiederaufnahmeverfahren anzustrengen.

 

Stellungnahme zu dem Prozeß von 2001/2:

Ich wurde wegen Verleumdung bestraft, obgleich sich Pfarrer xxx selbst bezichtigt hatte, Steuern hinterzogen zu haben. Als Nach Nachweis hatte ich den Behörden und der Öffentlichkeit ein von den Brüdern xxx handschriftlich abgefaßtes Dokument vorgelegt.Am Wahrheitsgehalt dieser Selbstbezichtigung hege ich nicht den allergeringsten Zweifel, da ich alle Hintergründe kenne. Zudem hat Pfarrer xxx die Steuerhinterziehung niemals abgeleugnet, weder bei der Polizei noch in seinem Zeitungsrtikel in der WAZ, noch später vor Gericht.

Ich räume ein, daß meine Veröffentlichungen (Flugblätter im Jahre 2000) presserechtlich nicht in Ordnung waren, weil ich nicht nachweisen konnte, daß ein rechtskräftiges Urteil gegen Pfarrer xxx vorliegt.

Grundsätzlich ist jedoch ein Pfarrer im Umfeld seiner Gemeinde eine "Person des öffentlichen Lebens", vergleichbar etwa mit einem Bürgermeister, über die berichtet werden darf. Außerdem besteht ein besonderes öffentliches Interesse an den Veröffentlichungenüber Steuerhinterziehungen, da der Pfarrer  eine Organisation vertritt, die seit 2000 Jahren die Bevölkerung ausbeutet.

Eine Verleumdung hätte jedoch vorausgesetzt, daß ich die Steuerhinterziehung frei erfunden hätte, um dem Pfarrer zu schaden. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall.

Des weiteren war in den von mir verbreiteten bzw. zu verbreiten beabsichtigten Flugblättern lediglich von einem nicht aufgeklärten Tatverdacht die Rede, eine Auffassung, die selbst Richterin xxx vertrat.

Gegen Ende des Berufungsverfahrens zitierte Herr Staatsanwalt xxx ein Schreiben an das OLG Hamm, in dem ich aus den bekannten Gründen die offizielle Annulierung des Urteils von 1996 beantragt hatte. xxx äußerte sich erzürt: "Ich bin nicht dazu bereit, die Berufung zurückzunehmen, wenn so etwas immer und immer wieder passiert!" Daraufhin wandte selbst der vorsitzende Richter ein, daß xxx Vorbringen überhaupt nicht zur Sache gehöre.

Daher möchte ich dem Gericht und der Staatsanwaltschaft die Frage stellen, wie sie die Motive der Klage interpretieren.

Auch in diesem Fall strebe ich ein Wiederaufnahmeverfahren an.