Justizskandal
im Kirchenkreis -
ausführliche Hintergrundinformationen |
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Jaochim Koßmann
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Sehr
geehrte Damen und Herren,
der evangelische Pfarrer, der im Mittelpunkt dieser Geschichte steht,
hat mir per EINSTWEILIGER VERFÜGUNG vom Herner Amtsgericht
(Aktenzeichen: 5 C 288 / 00 AG Herne) die Nennung seines Namens
verbieten lassen. Jedoch entschied das Gericht, daß eine grundsätzliches
Verbot der Berichterstattung über diesen Fall rechtlich nicht
möglich sei. Die Auflagen des Gerichtes werde ich daher bis auf
weiteres beachten. Demnach darf ich weder den Namen des Pfarrers nennen,
noch darf er durch andere Hinweise für Sie identifzierbar sein.
Diese Auflagen hatte ich nach Auffassung der Bochumer Staatsanwaltschaft
auch respektiert. Da ich jedoch nicht astronomisch viele evangelische
Pfarrer kennen könne, wäre die Person des Pfarrers für
Menschen meines sozialen Umfeldes dennoch identifizierbar, meinte
aber der Staatsanwalt. Da jedoch Bekannte von mir ohnehin über
diese Affäre informiert sind - egal, ob ich veröffentliche
oder nicht -, habe ich keine Bedenken, die Veröffentlichungen
im Rahmen des rechtlich Erlaubten in´s Netz zu setzen.
Mir geht es mit den Veröffentlichungen ohnehin darum, die
Arbeit der Behörden zu kritisieren. Der Pfarrer spielt in
dieser Affäre nur noch eine Nebenrolle, wie Sie sehen werden.
Sein Name ist überhaupt nicht wichtig.
Jedoch muß ich Ihnen wegen der einstweiligen Verfügung
die Antwort auf verschiedene Fragen schuldig bleiben, wie:
Welche Beziehung habe ich zu dem evangelischen Pfarrer?
Weshalb hat sich der Pfarrer mir gegenüber selbst bezichtigt,
Steuern zu hinterziehen?
Wie bin ich in den Besitz der Beweisstücke gekommen?
Warum weigerte sich die Oberstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht
Hamm (Westfalen) gegen eine Richterin des Landgerichtes Bochum wegen
des Verdachtes der Nötigung bzw. Erpressung zu ermitteln?
Ich bitte Sie daher von entsprechenden Rückfragen Abstand zu
nehmen. Alle wesentlichen Punkte können jedoch veröffentlicht
werden.
Es interessiert mich, Ihre Meinung zu hören, bitte nutzen Sie
das Gästebuch oder senden Sie mir eine E
- Mail |
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| Warum "Justizskandal
im Kirchenkreis"? |
Die Tatsache, daß
dieser besagte Herr ein Pfarrer ist, ist ja eigentlich nur ein Zufall.
Er hätte genau so gut Metzgermeister oder Architekt sein können.
Der Unterschied besteht sicherlich darin, daß Metzger und Architekten
arbeiten und ihren Verdienst ordnungsgemäß versteuern müssen.
Der Pfarrer hingegen vertritt eine Organisation, die seit 2000 Jahren
keine Steuern bezahlt und - sogar ganz im Gegenteil - staatsfinanziert
wird. Hinterzieht solch eine Person Steuern, dann ist es kein Kavaliersdelikt,
und es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Information.
Deshalb besteht die Notwendigkeit, den Beruf zu erwähnen - vor
allem auch deshalb, weil die Kirche versuchte, das Fehlverhalten des
Pfarrers abzuleugnen.
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| Wie alles begann... |
Im Herbst 1994 zeigte ich
diesen evangelischen Pfarrer wegen Steuerhinterziehung an. Er hatte
Schwarzarbeit im Werte von 500,-- DM in Auftrag gegeben. Von diesen
500,-- DM können 100,-- DM für Sachaufwendungen abgezogen
werden.
Im Grunde genommen war das also nur eine Bagatelle - so könnte
man meinen...
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Beweisstück Nummer
1:
Diese handgeschriebene Postkarte (Ausschnitt - Wiedergabe), erhielt
ich vom Bruder des evangelischen Pfarrers, nachdem ich für
die Bezahlung der Herrichtung einer Gruft einen schriftlichen Beleg
verlangt hatte. Diese Postkarte ist außerdem versehen mit
der vollständigen Postanschrift, der Telefonnummer und der
Bankverbindung des Bruders, was beweist, daß eine Geldzahlung
von mir verlangt worden war...
Es ist allgemein
üblich, daß für illegale Geschäfte keine schriftlichen
Belege ausgestellt werden, nicht wahr?
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Beweisstück 2:
Doch die Habgier des
Pfarrers - er ist außerdem nicht gerade der Klügste -
bewog ihn, mir doch ein paar Monate später diese Quittung auszustellen.
"Fünfhundert
DM Gebinde Allerdheiligen und Ersteingrünung Grab Koßmann"
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Diese Beweisstücke
sandte ich dann an die Bochumer Steuerfahndung (Aktenzeichen:xxxxxx)
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| Wie ging es weiter? |
Die Reaktion des Pfarrers
können Sie sich vorstellen. Er und sein Bruder sannen auf Rache
und strengten einen Zivilprozeß gegen mich an, bei dem er die
Unwahrheit sagte. Details dieses Zivilverfahrens kann ich hier
leider nicht wiedergeben, da auf Grund dessen die Person des Pfarrers
identifizierbar wäre. Ich bitte um Verständnis.
Der Zivilprozeß endete jedenfalls für alle Beteiligten
recht unbefriedigend. Es gab üble Redereien wegen des Prozesses
in seiner Kirchengemeinde, und der Pfarrer zog nach 18 Jahren in eine
andere Stadt - ein seltsamer Zufall. Eine neue Kirchengemeinde hat
er dort zwar nicht wieder bekommen, aber in seiner neuen Stellung
verdient er auch nicht weniger als
zuvor.
Aber auch ich hatte die Möglichkeit auf legale Weise (finanziellen)
Druck auf den Pfarrer und seinen Bruder auszuüben - Details
darf ich hier wieder nicht angeben, da auf Grund dessen die Person
des Pfarrers identifizierbar wäre - , und ich nutzte die
Gelegenheit natürlich.
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Bochumer Staatsanwaltschaft
ermittelt einseitig,
Tatverdacht gegen Staatsanwalt wegen Strafvereitlung im Amt: |
In den folgenden Monaten
erschienen Artikel kirchenkritischen Inhalts unter der Absenderangabe
des Pfarrers - wer der tatsächliche Absender war, weiß
ich nicht -, in verschiedenen Zeitungen. Der unter Verdacht stehende
Pfarrer bestritt die Urheberschaft und beschuldigte mich, der Urheber
dieser Publikationen gewesen zu sein. Obgleich ein Offizialdelikt
vorlag - u. a. die Leugnung des NS - Völkermordes gegen die Juden
- , und ich Anzeige erstattet hatte, weigerte sich die Bochumer Staatsanwaltschaft
gegen den Pfarrer zu ermitteln.
Sein Bruder geriet unter seltsamen Umständen unter den Verdacht,
Kinder sexuell mißbraucht zu haben. Er wurde mit zwei anonymen
Briefen diesbezüglich bezichtigt, während ihn dann ein dritter
Brief wieder rehabilitierte. Scheinbar wollte der Schreiber jener
Briefe den Bruder des Pfarrers nicht wirklich bezichtigen - er schrieb
die Briefe nur, um sich nicht unter Tatverdacht zu bringen. Es war
klar, daß alle Briefe von ein und derselben Person geschrieben
worden waren.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft führte daraufhin in meiner damaligen
Wohnung im Frühjahr 1994 zwei Hausdurchsuchungen durch. Bei der
ersten Durchsuchung wurde meine elektrische Schreibmaschine vom Typ
"Quelle Privileg" beschlagnahmt. Die Untersuchungen des
Landeskriminalamtes sollten nachher ergeben, daß diese Maschine
nicht für die Abfassung der Briefe verwendet worden war.
Gut sechs Wochen später fand die zweite Hausdurchsuchung statt,
bei der eine alte mechanische Schreibmaschine "Irene super"
beschlagnahmt wurde. Jene Maschine wurde dann vom LKA als Tatwerkzeug
identifiziert, mit der die inkriminierenden Briefe wegen des angeblichen
sexuellen Kindesmißbrauchs geschrieben wurden.
Sowohl der Pfarrer als auch sein Bruder mußten zugeben, zu meiner
damaligen Wohnung, die tagsüber gewöhnlich leerstand, Zugang
gehabt zu haben. Sie waren im Besitze des Wohnungsschlüssels.
Außerdem hätte ich volle sechs Wochen Zeit gehabt, daß
Beweisstück - die mechanische Schreibmaschine - verschwinden
zu lassen, wäre ich mir einer Täterschaft bewußt gewesen.
Für die Bochumer Staatsanwaltschaft stand jedoch wohl schon von
Anfang an fest, daß ich der Täter war, und so erhob sie
trotz der mangelhaften Beweise und trotz ihrer zumindest nachlässigen
Ermittlungsarbeit Anklage gegen mich:
Bei der Verhandlung in erster Instanz vor dem Amtsgericht Herne vom
November 1996 verurteilte mich Richter ... "auf Grund seines
persönlichen Eindrucks" (wörtliches Zitat), ohne
irgendwelche Beweise zu haben.
Ich legte gegen das Urteil Berufung ein, bei der Berufungsverhandlung
vor dem Landgericht Bochum kam es dann zum nächsten Eklat.
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Der Eklat
beim Landgericht Bochum
Verhandlung
vom 8. 4. 1997
(Aktenzeichen xxxxxx)
Tatverdacht
gegen Richterin ...
wegen Nötigung bzw. Erpressung
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Bis zu diesem Zeitpunkt
hatte ich noch ein Restvertrauen gegenüber unserer Justiz, was
jedoch an jenem Tage endgültig zerstört werden sollte.
Schon wenige Minuten nach Verhandlungsbeginn führte Richterin
... aus, ihrer Meinung nach wäre das Urteil des Amtsgerichtes
Herne viel zu gering ausgefallen. Es gäbe zwar ein Verschlechterungsverbot
in der Berufungsverhandlung, was jedoch nicht für die Nebenstrafen
(Geldstrafe und Zwangsarbeit) gelte. Sie forderte mich auf, die Berufung
wieder zurückzunehmen. Ich weigerte mich.
Dann wurde eine knappe Stunde nur über persönliche Angelegenheiten
geredet. Eine Beweisaufnahme gab es nicht. Nachdem mein Rechtsanwalt
auf die nachlässige Ermittlungsarbeit der Bochumer Staatsanwaltschaft
hingewiesen hatte, schloß sich die Richtern seiner Auffassung
an, aber "Neue Ermittlungen machten jetzt keinen Sinn mehr,
weil evt. vorhandene Beweisstücke zwischenzeitlich mit Sicherheit
zur Seite geschafft worden wären", meinte sie. Als ich
daraufhin die Einstellung des Verfahrens beantragte, unterstellte
mir die Richterin wenige Minuten später einfach, ich würde
dem Pfarrer und seinem Bruder nach dem Leben trachten und drohte mir,
mich in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen.
Auf Grund des Verhaltens der Richterin nahm ich die Berufung gegen
meinen Willen zurück.
Eine derartige Unterstellung war völlig gegenstandslos, da ich
durch den Tod des Pfarrers und seines Bruders keinerlei Vorteile gehabt
hätte. Dieser Sachverhalt war auch der Richterin bekannt.
Der beisitzende Staatsanwalt hat das Verhalten der Richterin toleriert.
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| Die Verurteilung und die
Folgen... |
Die Folgen der Verurteilung
waren für mich verheerend. Ich verlor meinen Ausbildungsplatz
bei einer angesehenen deutschen Versicherungsgesellschaft, weil mich
jemand aus des Pfarrers alter Kirchengemeinde bei meinem Arbeitgeber
denunziert hatte.
Schlimmer war jedoch, daß ich wegen der eingetragenen Vorstrafe
keinen neuen Arbeitsplatz mehr finden konnte, die Arbeitgeber verlangen
alle ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Nachdem drei Jahre später die Vorstrafe aus dem Führungszeugnis
wieder gelöscht worden war, war ich zwischenzeitlich zu alt,
um noch eine neue Arbeit finden zu können. So mußte ich
mein Vermögen verbrauchen und anschließend zum Sozialamt
gehen, was mir dann natürlich auch wieder vorgehalten wurde.
Natürlich wollte ich das Unrecht nicht auf mir sitzen lassen.
Die Anwendung von Selbstjustiz kam für mich jedoch nie in Frage.
Daher wollte ich mich bereits im Sommer 1997 an die Öffentlichkeit
wenden. Aus diesem Grunde schrieb ich mehr als 50 (!) Zeitungs-, Zeitschriften-
und Fernsehredaktionen an. Die meisten reagierten gar nicht. Einige
äußerten Verständnis, nannten aber irgendwelche dummen
Ausreden, weshalb sich die Redaktion gerade dieses Falles nicht annehmen
will. Wäre nicht ausgerechnet die Kirche in diese Affäre
involviert gewesen, hätte ich einen großen Medienrummel
bekommen...
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| Meine Flugblattaktionen im
Sommer 2000: |
Nach Ablauf der Bewährungsfrist
wandte ich mich umgehend an die Öffentlichkeit. Zunächst
verteilte ich Flugblätter, später veröffentlichte ich
in meiner ersten Website www.pro-religionsfreiheit.de, die ich später
durch die internationale Site www.pro-liberal.com ersetzte. Zeitweise
bot ich außerdem noch einen Faxabrufdienst an. Ich gebe jetzt
nun die von mir verteilten Flugblätter im Wortlaut wieder, Namen
und andere Identifizierungsmerkmale habe ich dabei aus denen Ihnen
bekannten Gründen durch "....." ersetzt.
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.... .... hinterzog Steuern
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt ....!
In verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften erschienen Leserbriefe
kirchenkritischen Inhalts mit der Absenderangabe des ... ...,
zur Zeit wohnhaft in ... . Der Herr Botschafter des Staates Israel
erhielt ein Schreiben, in dem die Judenverfolgungen im Dritten
Reich geleugnet wurden. Die Briefe wurden mit einer Schreibmaschine
des Typs Quelle Privileg und das Briefpapier mittels eines Computers
und eines Fotokopierers erstellt:
Die Bochumer Staatsanwaltschaft weigerte sich, gegen den
der Tat dringend verdächtigen .... .... zu ermitteln, obgleich
sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre.
... ... bestreitet bis heute die Täterschaft. Statt dessen
beschuldigte er mich, Urheber der Briefe gewesen zu sein, weil
ich ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte.
Die Beschuldigungen ... ... entpuppten sich jedoch schon rasch
als unbewiesene Behauptungen. Die Untersuchungen des NRW Landeskriminalamtes
bestätigten diese Tatsachen eindeutig.
Der Gedanke, daß einflußreiche kirchliche Kreise
Druck auf die Justizbehörden ausübt hätten, um
das schwerwiegende Fehlverhalten eines Pfarrers zu vertuschen,
wäre mit Sicherheit vollkommen absurd. Allerdings
stellt sich auch die Frage, weshalb ... ... seine Kirchengemeinde
... aufgegeben hat, die er sicherlich nur ungern verließ,
wei er sich dort viele Jahre lang sehr wohl fühlte. ... ...
ging bestimmt nicht deshalb, weil er mit seiner jetzigen Frau
............
Verantwortungsbewußte Christen sollten sich überlegen,
ob sie noch länger Mitglieder einer Kirche bleiben können,
die einen Pfarrer wie ...... in ihren Reihen duldet.
gez. Joachim Koßmann Tel. 02323 10382 im Mai 2000
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Das obige Flugblatt verteilte
ich in der neuen Heimatgemeinde des evangelischen Pfarrers in einer
Auflage von etwa 200 Exemplaren.
Wie ich später erfuhr, reagierte der betroffene Pfarrer darauf
wie folgt: Er versuchte zunächst einmal die von mir verteilten
Flugblätter einzusammeln. Dann konsultierte er seinen Rechtsanwalt,
wie er weiter vorgehen sollte. Erst dann - warum nicht sofort? - erstattete
er Anzeige bei der Polizei gegen mich in der Hoffnung, daß jene
die weitere Verteilung der Flugblätter stoppen mögen. Des
weiteren veröffentlichte der Pfarrer in seiner Lokalzeitung einen
Artikel, in dem er mich öffentlich der Verleumdung beschuldigt
hatte.
Wenige Tage später meldete sich eine Mitarbeiterin der Kirchengemeinde
bei mir. Wir trafen uns zu einem Gespräch. Ich überzeugte
die Dame vom absoluten Wahrheitsgehalt meiner Veröffentlichungen.
Mein zweites Flugblatt
setzte sich mit der Affäre um den Bruder des evangelischen Pfarrers
auseinander:
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Sehr geehrte Bürgerinnen
und Bürger der Stadt ...!
Das Jugendamt der Stadt ... erhielt zwei anonyme Briefe, in denen
Herr ... beschuldigt wurde, Kinder sexuell mißbraucht zu
haben. Herr ... ist der ............ .
Kurze Zeit später bekam der .... Kinderschutzbund einen in
verstellter Kinderschrift abgefaßten und mit auffälligen
orthographischen Fehlern behafteten Brief mit der Unterschrift
"Michael". Dieser Michael bezichtete Herrn .... in dem
...... seinen kleinen Bruder sexuell mißbraucht zu haben.
Offenbar wurde jener Brief absichtlich so verfaßt, damit
er leicht als Fälschung erkennbar ist, und das Ermittlungsverfahren
gegen Herrn ... wieder eingestellt wird.
Es kann schließlich im ... nicht allzu viele kleine Jungen
geben, die einen großen Bruder Namens "Michael"
haben Diese wenigen Einzelfälle hätte man durch einfache
Handschriftenvergleiche in den Schulheften leicht prüfen
können. In Wiorklichkeit gab es sogar kein einziges Kind,
welches in Frage gekommen wäre.
Das Jugendamt stellte daraufhin die Ermittlungen gegen Herrn ...
tatsächlich ein - mit Sicherheit zu voreilig, denn jetzt
konnte der Sachverhalt nicht mehr aufgeklärt werden.
Dabei ist es aber klar, daß ich oder eine andere fremdeb
Person kein Interesse daran haben könnte, Herrn ... zunächst
zu beschuldigen, um ihn anschließend wieder zu rehabilitieren.
Zwar ist mir von pädophilen Neigungen Herrn ... nichts bekannt,
aber wer so etwas tut, erzählt das ja auch nicht überall
herum.
Herr ... bestreitet die Täterschaft bis heute. Statt dessen
beschuldigte er mich, Urheber der Briefe gewesen zu sein, weil
ich ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte. Um den Tatverdacht
gegen mich zu schüren, wurde mir die Schreibmaschine, mit
der die Briefe an das Jugendamt geschrieben wurden, unterschoben.
Allerdings mußte Herr ... selbst zugeben, daß er in
den Besitz meines Wohnungsschlüssels gekommen war.
Da der Staat die Persönlichkeitsrechte des Herrn ... mehr
schützt als das Wohl Ihrer Kinder, kann ich an dieser Stelle
leider nicht konkreter werden.
Im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder sollten Sie in jedem
Fall sehr wachsam sein!
gez. Joachim Koßmann, Tel. 02323 10382 im Mai 2000
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Obiges Flugblatt verteilte
ich nicht, denn der Bruder des evangelischen Pfarrers handelte sofort
und ließ mir die Verteilung via einstweiliger Verfügung
verbieten (5C 289 / 00 AG Herne). Mir ging es in diesem Flugblatt
nur darum darzustellen, daß ich nicht der Täter gewesen
sein konnte. Doch die Behörden interessierte das weniger, wenn
ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, dann gilt das eben - ob
es nun stimmt oder nicht.
Jedoch hat sich bei meinen späteren Ermittlungen der Tatverdacht
wegen sexuellen Kindesmißbrauches gegen den Bruder des evangelischen
Pfarrers nicht erhärtet. Aber auch hier bleibt die notwendige
Kritik an der leichtfertigen Ermittlungsarbeit des Jugenamtes, denn
was wäre, wenn...?
In der früheren
Heimatgemeinde des evangelischen Pfarrers verteilte ich dann etwa
drei Wochen später das folgende Flugblatt:
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Der ... ... hinterzog Steuern!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt ...!
In verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften erschienen Leserbriefe
kirchenkritischen Inhalts unter der Absenderangabe des früheren
... ..., der seit ... als ... in ... tätig ist. Der Herr Botschafter
des Staates Israel erhielt ein Schreiben, in dem die Judenverfolgungen
im Dritten Reich geleugnet wurden.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft weigerte sich, gegen den der
Tat dringend verdächtigen ... ... zu ermitteln, obgleich sie
gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre.
... ... bestreitet bis heute die Täterschaft. Statt dessen
beschuldigte er mich, Urheber dieser Briefe gewesen zu sein, weil
ich ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte. Die Untersuchungen
des NRW - Landeskriminalamtes erwiesen jedoch schon rasch meine
Unschuld.
Der Gedanke, daß einflußreiche kirchliche Kreise
Druck auf die Justizbehörden ausgeübt hätten, um
das schwerwiegende Fehlverhalten eines Pfarrers zu vertuschen, wäre
mit Sicherheit absurd.
.... ... sagte bereits bei einem Zivilprozeß im ... die Unwahrheit,
wenige Monate später verließ er die ... Gemeinde - es
gibt da bestimmt keinen Zusammenhang!
Jedenfalls sollten sich verantwortungsvolle Christen überlegen,
ob sie noch länger Mitglied einer Kirche bleiben wollen, die
einen Pfarrer wie ... ... in ihren Reihen duldet!
Joachim Koßmann,
weitere Infos unter www.pro-religionfreiheit.de |
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