Justizskandal im Kirchenkreis -
ausführliche Hintergrundinformationen
NUR TEXT VERSION in kleinerer Schrift, ohne Bilder, zum schnellen und kostengünstigen Ausdrucken des Textes!

Jaochim Koßmann

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
der evangelische Pfarrer, der im Mittelpunkt dieser Geschichte steht, hat mir per EINSTWEILIGER VERFÜGUNG vom Herner Amtsgericht (Aktenzeichen: 5 C 288 / 00 AG Herne) die Nennung seines Namens verbieten lassen. Jedoch entschied das Gericht, daß eine grundsätzliches Verbot der Berichterstattung über diesen Fall rechtlich nicht möglich sei. Die Auflagen des Gerichtes werde ich daher bis auf weiteres beachten. Demnach darf ich weder den Namen des Pfarrers nennen, noch darf er durch andere Hinweise für Sie identifzierbar sein.
Diese Auflagen hatte ich nach Auffassung der Bochumer Staatsanwaltschaft auch respektiert. Da ich jedoch nicht astronomisch viele evangelische Pfarrer kennen könne, wäre die Person des Pfarrers für Menschen meines sozialen Umfeldes dennoch identifizierbar, meinte aber der Staatsanwalt. Da jedoch Bekannte von mir ohnehin über diese Affäre informiert sind - egal, ob ich veröffentliche oder nicht -, habe ich keine Bedenken, die Veröffentlichungen im Rahmen des rechtlich Erlaubten in´s Netz zu setzen.
Mir geht es mit den Veröffentlichungen ohnehin darum, die Arbeit der Behörden zu kritisieren. Der Pfarrer spielt in dieser Affäre nur noch eine Nebenrolle, wie Sie sehen werden. Sein Name ist überhaupt nicht wichtig.
Jedoch muß ich Ihnen wegen der einstweiligen Verfügung die Antwort auf verschiedene Fragen schuldig bleiben, wie:
Welche Beziehung habe ich zu dem evangelischen Pfarrer?
Weshalb hat sich der Pfarrer mir gegenüber selbst bezichtigt, Steuern zu hinterziehen?
Wie bin ich in den Besitz der Beweisstücke gekommen?
Warum weigerte sich die Oberstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Hamm (Westfalen) gegen eine Richterin des Landgerichtes Bochum wegen des Verdachtes der Nötigung bzw. Erpressung zu ermitteln?

Ich bitte Sie daher von entsprechenden Rückfragen Abstand zu nehmen. Alle wesentlichen Punkte können jedoch veröffentlicht werden.
Es interessiert mich, Ihre Meinung zu hören, bitte nutzen Sie das Gästebuch oder senden Sie mir eine E - Mail
Warum "Justizskandal im Kirchenkreis"?

Die Tatsache, daß dieser besagte Herr ein Pfarrer ist, ist ja eigentlich nur ein Zufall. Er hätte genau so gut Metzgermeister oder Architekt sein können. Der Unterschied besteht sicherlich darin, daß Metzger und Architekten arbeiten und ihren Verdienst ordnungsgemäß versteuern müssen.
Der Pfarrer hingegen vertritt eine Organisation, die seit 2000 Jahren keine Steuern bezahlt und - sogar ganz im Gegenteil - staatsfinanziert wird. Hinterzieht solch eine Person Steuern, dann ist es kein Kavaliersdelikt, und es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Information. Deshalb besteht die Notwendigkeit, den Beruf zu erwähnen - vor allem auch deshalb, weil die Kirche versuchte, das Fehlverhalten des Pfarrers abzuleugnen.

Wie alles begann...

Im Herbst 1994 zeigte ich diesen evangelischen Pfarrer wegen Steuerhinterziehung an. Er hatte Schwarzarbeit im Werte von 500,-- DM in Auftrag gegeben. Von diesen 500,-- DM können 100,-- DM für Sachaufwendungen abgezogen werden.
Im Grunde genommen war das also nur eine Bagatelle - so könnte man meinen...

Beweisstück Nummer 1:
Diese handgeschriebene Postkarte (Ausschnitt - Wiedergabe), erhielt ich vom Bruder des evangelischen Pfarrers, nachdem ich für die Bezahlung der Herrichtung einer Gruft einen schriftlichen Beleg verlangt hatte. Diese Postkarte ist außerdem versehen mit der vollständigen Postanschrift, der Telefonnummer und der Bankverbindung des Bruders, was beweist, daß eine Geldzahlung von mir verlangt worden war...

Es ist allgemein üblich, daß für illegale Geschäfte keine schriftlichen Belege ausgestellt werden, nicht wahr?

 

 

Beweisstück 2:

Doch die Habgier des Pfarrers - er ist außerdem nicht gerade der Klügste - bewog ihn, mir doch ein paar Monate später diese Quittung auszustellen.

"Fünfhundert DM Gebinde Allerdheiligen und Ersteingrünung Grab Koßmann"

 

Diese Beweisstücke sandte ich dann an die Bochumer Steuerfahndung (Aktenzeichen:xxxxxx)

Wie ging es weiter?

Die Reaktion des Pfarrers können Sie sich vorstellen. Er und sein Bruder sannen auf Rache und strengten einen Zivilprozeß gegen mich an, bei dem er die Unwahrheit sagte. Details dieses Zivilverfahrens kann ich hier leider nicht wiedergeben, da auf Grund dessen die Person des Pfarrers identifizierbar wäre. Ich bitte um Verständnis.
Der Zivilprozeß endete jedenfalls für alle Beteiligten recht unbefriedigend. Es gab üble Redereien wegen des Prozesses in seiner Kirchengemeinde, und der Pfarrer zog nach 18 Jahren in eine andere Stadt - ein seltsamer Zufall. Eine neue Kirchengemeinde hat er dort zwar nicht wieder bekommen, aber in seiner neuen Stellung verdient er auch nicht weniger als
zuvor.
Aber auch ich hatte die Möglichkeit auf legale Weise (finanziellen) Druck auf den Pfarrer und seinen Bruder auszuüben - Details darf ich hier wieder nicht angeben, da auf Grund dessen die Person des Pfarrers identifizierbar wäre - , und ich nutzte die Gelegenheit natürlich.

Bochumer Staatsanwaltschaft ermittelt einseitig,
Tatverdacht gegen Staatsanwalt wegen Strafvereitlung im Amt:

In den folgenden Monaten erschienen Artikel kirchenkritischen Inhalts unter der Absenderangabe des Pfarrers - wer der tatsächliche Absender war, weiß ich nicht -, in verschiedenen Zeitungen. Der unter Verdacht stehende Pfarrer bestritt die Urheberschaft und beschuldigte mich, der Urheber dieser Publikationen gewesen zu sein. Obgleich ein Offizialdelikt vorlag - u. a. die Leugnung des NS - Völkermordes gegen die Juden - , und ich Anzeige erstattet hatte, weigerte sich die Bochumer Staatsanwaltschaft gegen den Pfarrer zu ermitteln.
Sein Bruder geriet unter seltsamen Umständen unter den Verdacht, Kinder sexuell mißbraucht zu haben. Er wurde mit zwei anonymen Briefen diesbezüglich bezichtigt, während ihn dann ein dritter Brief wieder rehabilitierte. Scheinbar wollte der Schreiber jener Briefe den Bruder des Pfarrers nicht wirklich bezichtigen - er schrieb die Briefe nur, um sich nicht unter Tatverdacht zu bringen. Es war klar, daß alle Briefe von ein und derselben Person geschrieben worden waren.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft führte daraufhin in meiner damaligen Wohnung im Frühjahr 1994 zwei Hausdurchsuchungen durch. Bei der ersten Durchsuchung wurde meine elektrische Schreibmaschine vom Typ "Quelle Privileg" beschlagnahmt. Die Untersuchungen des Landeskriminalamtes sollten nachher ergeben, daß diese Maschine nicht für die Abfassung der Briefe verwendet worden war.
Gut sechs Wochen später fand die zweite Hausdurchsuchung statt, bei der eine alte mechanische Schreibmaschine "Irene super" beschlagnahmt wurde. Jene Maschine wurde dann vom LKA als Tatwerkzeug identifiziert, mit der die inkriminierenden Briefe wegen des angeblichen sexuellen Kindesmißbrauchs geschrieben wurden.
Sowohl der Pfarrer als auch sein Bruder mußten zugeben, zu meiner damaligen Wohnung, die tagsüber gewöhnlich leerstand, Zugang gehabt zu haben. Sie waren im Besitze des Wohnungsschlüssels. Außerdem hätte ich volle sechs Wochen Zeit gehabt, daß Beweisstück - die mechanische Schreibmaschine - verschwinden zu lassen, wäre ich mir einer Täterschaft bewußt gewesen.
Für die Bochumer Staatsanwaltschaft stand jedoch wohl schon von Anfang an fest, daß ich der Täter war, und so erhob sie trotz der mangelhaften Beweise und trotz ihrer zumindest nachlässigen Ermittlungsarbeit Anklage gegen mich:
Bei der Verhandlung in erster Instanz vor dem Amtsgericht Herne vom November 1996 verurteilte mich Richter ... "auf Grund seines persönlichen Eindrucks" (wörtliches Zitat), ohne irgendwelche Beweise zu haben.
Ich legte gegen das Urteil Berufung ein, bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bochum kam es dann zum nächsten Eklat.

Der Eklat beim Landgericht Bochum

Verhandlung vom 8. 4. 1997

(Aktenzeichen xxxxxx)

Tatverdacht gegen Richterin ...
wegen Nötigung bzw. Erpressung

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch ein Restvertrauen gegenüber unserer Justiz, was jedoch an jenem Tage endgültig zerstört werden sollte.
Schon wenige Minuten nach Verhandlungsbeginn führte Richterin ... aus, ihrer Meinung nach wäre das Urteil des Amtsgerichtes Herne viel zu gering ausgefallen. Es gäbe zwar ein Verschlechterungsverbot in der Berufungsverhandlung, was jedoch nicht für die Nebenstrafen (Geldstrafe und Zwangsarbeit) gelte. Sie forderte mich auf, die Berufung wieder zurückzunehmen. Ich weigerte mich.
Dann wurde eine knappe Stunde nur über persönliche Angelegenheiten geredet. Eine Beweisaufnahme gab es nicht. Nachdem mein Rechtsanwalt auf die nachlässige Ermittlungsarbeit der Bochumer Staatsanwaltschaft hingewiesen hatte, schloß sich die Richtern seiner Auffassung an, aber "Neue Ermittlungen machten jetzt keinen Sinn mehr, weil evt. vorhandene Beweisstücke zwischenzeitlich mit Sicherheit zur Seite geschafft worden wären", meinte sie. Als ich daraufhin die Einstellung des Verfahrens beantragte, unterstellte mir die Richterin wenige Minuten später einfach, ich würde dem Pfarrer und seinem Bruder nach dem Leben trachten und drohte mir, mich in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen.
Auf Grund des Verhaltens der Richterin nahm ich die Berufung gegen meinen Willen zurück.
Eine derartige Unterstellung war völlig gegenstandslos, da ich durch den Tod des Pfarrers und seines Bruders keinerlei Vorteile gehabt hätte. Dieser Sachverhalt war auch der Richterin bekannt.
Der beisitzende Staatsanwalt hat das Verhalten der Richterin toleriert.

Die Verurteilung und die Folgen...

Die Folgen der Verurteilung waren für mich verheerend. Ich verlor meinen Ausbildungsplatz bei einer angesehenen deutschen Versicherungsgesellschaft, weil mich jemand aus des Pfarrers alter Kirchengemeinde bei meinem Arbeitgeber denunziert hatte.
Schlimmer war jedoch, daß ich wegen der eingetragenen Vorstrafe keinen neuen Arbeitsplatz mehr finden konnte, die Arbeitgeber verlangen alle ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Nachdem drei Jahre später die Vorstrafe aus dem Führungszeugnis wieder gelöscht worden war, war ich zwischenzeitlich zu alt, um noch eine neue Arbeit finden zu können. So mußte ich mein Vermögen verbrauchen und anschließend zum Sozialamt gehen, was mir dann natürlich auch wieder vorgehalten wurde.
Natürlich wollte ich das Unrecht nicht auf mir sitzen lassen. Die Anwendung von Selbstjustiz kam für mich jedoch nie in Frage. Daher wollte ich mich bereits im Sommer 1997 an die Öffentlichkeit wenden. Aus diesem Grunde schrieb ich mehr als 50 (!) Zeitungs-, Zeitschriften- und Fernsehredaktionen an. Die meisten reagierten gar nicht. Einige äußerten Verständnis, nannten aber irgendwelche dummen Ausreden, weshalb sich die Redaktion gerade dieses Falles nicht annehmen will. Wäre nicht ausgerechnet die Kirche in diese Affäre involviert gewesen, hätte ich einen großen Medienrummel bekommen...

Meine Flugblattaktionen im Sommer 2000:

Nach Ablauf der Bewährungsfrist wandte ich mich umgehend an die Öffentlichkeit. Zunächst verteilte ich Flugblätter, später veröffentlichte ich in meiner ersten Website www.pro-religionsfreiheit.de, die ich später durch die internationale Site www.pro-liberal.com ersetzte. Zeitweise bot ich außerdem noch einen Faxabrufdienst an. Ich gebe jetzt nun die von mir verteilten Flugblätter im Wortlaut wieder, Namen und andere Identifizierungsmerkmale habe ich dabei aus denen Ihnen bekannten Gründen durch "....." ersetzt.


.... .... hinterzog Steuern
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt ....!
In verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften erschienen Leserbriefe kirchenkritischen Inhalts mit der Absenderangabe des ... ..., zur Zeit wohnhaft in ... . Der Herr Botschafter des Staates Israel erhielt ein Schreiben, in dem die Judenverfolgungen im Dritten Reich geleugnet wurden. Die Briefe wurden mit einer Schreibmaschine des Typs Quelle Privileg und das Briefpapier mittels eines Computers und eines Fotokopierers erstellt:
Die Bochumer Staatsanwaltschaft weigerte sich, gegen den der Tat dringend verdächtigen .... .... zu ermitteln, obgleich sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre.
... ... bestreitet bis heute die Täterschaft. Statt dessen beschuldigte er mich, Urheber der Briefe gewesen zu sein, weil ich ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte.
Die Beschuldigungen ... ... entpuppten sich jedoch schon rasch als unbewiesene Behauptungen. Die Untersuchungen des NRW Landeskriminalamtes bestätigten diese Tatsachen eindeutig.
Der Gedanke, daß einflußreiche kirchliche Kreise Druck auf die Justizbehörden ausübt hätten, um das schwerwiegende Fehlverhalten eines Pfarrers zu vertuschen, wäre mit Sicherheit vollkommen absurd.
Allerdings stellt sich auch die Frage, weshalb ... ... seine Kirchengemeinde ... aufgegeben hat, die er sicherlich nur ungern verließ, wei er sich dort viele Jahre lang sehr wohl fühlte. ... ... ging bestimmt nicht deshalb, weil er mit seiner jetzigen Frau ............
Verantwortungsbewußte Christen sollten sich überlegen, ob sie noch länger Mitglieder einer Kirche bleiben können, die einen Pfarrer wie ...... in ihren Reihen duldet.
gez. Joachim Koßmann Tel. 02323 10382 im Mai 2000

Das obige Flugblatt verteilte ich in der neuen Heimatgemeinde des evangelischen Pfarrers in einer Auflage von etwa 200 Exemplaren.
Wie ich später erfuhr, reagierte der betroffene Pfarrer darauf wie folgt: Er versuchte zunächst einmal die von mir verteilten Flugblätter einzusammeln. Dann konsultierte er seinen Rechtsanwalt, wie er weiter vorgehen sollte. Erst dann - warum nicht sofort? - erstattete er Anzeige bei der Polizei gegen mich in der Hoffnung, daß jene die weitere Verteilung der Flugblätter stoppen mögen. Des weiteren veröffentlichte der Pfarrer in seiner Lokalzeitung einen Artikel, in dem er mich öffentlich der Verleumdung beschuldigt hatte.
Wenige Tage später meldete sich eine Mitarbeiterin der Kirchengemeinde bei mir. Wir trafen uns zu einem Gespräch. Ich überzeugte die Dame vom absoluten Wahrheitsgehalt meiner Veröffentlichungen.

Mein zweites Flugblatt setzte sich mit der Affäre um den Bruder des evangelischen Pfarrers auseinander:


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt ...!
Das Jugendamt der Stadt ... erhielt zwei anonyme Briefe, in denen Herr ... beschuldigt wurde, Kinder sexuell mißbraucht zu haben. Herr ... ist der ............ .
Kurze Zeit später bekam der .... Kinderschutzbund einen in verstellter Kinderschrift abgefaßten und mit auffälligen orthographischen Fehlern behafteten Brief mit der Unterschrift "Michael". Dieser Michael bezichtete Herrn .... in dem ...... seinen kleinen Bruder sexuell mißbraucht zu haben.
Offenbar wurde jener Brief absichtlich so verfaßt, damit er leicht als Fälschung erkennbar ist, und das Ermittlungsverfahren gegen Herrn ... wieder eingestellt wird.
Es kann schließlich im ... nicht allzu viele kleine Jungen geben, die einen großen Bruder Namens "Michael" haben Diese wenigen Einzelfälle hätte man durch einfache Handschriftenvergleiche in den Schulheften leicht prüfen können. In Wiorklichkeit gab es sogar kein einziges Kind, welches in Frage gekommen wäre.
Das Jugendamt stellte daraufhin die Ermittlungen gegen Herrn ... tatsächlich ein - mit Sicherheit zu voreilig, denn jetzt konnte der Sachverhalt nicht mehr aufgeklärt werden.
Dabei ist es aber klar, daß ich oder eine andere fremdeb Person kein Interesse daran haben könnte, Herrn ... zunächst zu beschuldigen, um ihn anschließend wieder zu rehabilitieren. Zwar ist mir von pädophilen Neigungen Herrn ... nichts bekannt, aber wer so etwas tut, erzählt das ja auch nicht überall herum.
Herr ... bestreitet die Täterschaft bis heute. Statt dessen beschuldigte er mich, Urheber der Briefe gewesen zu sein, weil ich ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte. Um den Tatverdacht gegen mich zu schüren, wurde mir die Schreibmaschine, mit der die Briefe an das Jugendamt geschrieben wurden, unterschoben. Allerdings mußte Herr ... selbst zugeben, daß er in den Besitz meines Wohnungsschlüssels gekommen war.
Da der Staat die Persönlichkeitsrechte des Herrn ... mehr schützt als das Wohl Ihrer Kinder, kann ich an dieser Stelle leider nicht konkreter werden.
Im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder sollten Sie in jedem Fall sehr wachsam sein!
gez. Joachim Koßmann, Tel. 02323 10382 im Mai 2000

Obiges Flugblatt verteilte ich nicht, denn der Bruder des evangelischen Pfarrers handelte sofort und ließ mir die Verteilung via einstweiliger Verfügung verbieten (5C 289 / 00 AG Herne). Mir ging es in diesem Flugblatt nur darum darzustellen, daß ich nicht der Täter gewesen sein konnte. Doch die Behörden interessierte das weniger, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, dann gilt das eben - ob es nun stimmt oder nicht.
Jedoch hat sich bei meinen späteren Ermittlungen der Tatverdacht wegen sexuellen Kindesmißbrauches gegen den Bruder des evangelischen Pfarrers nicht erhärtet. Aber auch hier bleibt die notwendige Kritik an der leichtfertigen Ermittlungsarbeit des Jugenamtes, denn was wäre, wenn...?

In der früheren Heimatgemeinde des evangelischen Pfarrers verteilte ich dann etwa drei Wochen später das folgende Flugblatt:


Der ... ... hinterzog Steuern!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt ...!
In verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften erschienen Leserbriefe kirchenkritischen Inhalts unter der Absenderangabe des früheren ... ..., der seit ... als ... in ... tätig ist. Der Herr Botschafter des Staates Israel erhielt ein Schreiben, in dem die Judenverfolgungen im Dritten Reich geleugnet wurden.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft weigerte sich, gegen den der Tat dringend verdächtigen ... ... zu ermitteln, obgleich sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre.
... ... bestreitet bis heute die Täterschaft. Statt dessen beschuldigte er mich, Urheber dieser Briefe gewesen zu sein, weil ich ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte. Die Untersuchungen des NRW - Landeskriminalamtes erwiesen jedoch schon rasch meine Unschuld.
Der Gedanke, daß einflußreiche kirchliche Kreise Druck auf die Justizbehörden ausgeübt hätten, um das schwerwiegende Fehlverhalten eines Pfarrers zu vertuschen, wäre mit Sicherheit absurd.
.... ... sagte bereits bei einem Zivilprozeß im ... die Unwahrheit, wenige Monate später verließ er die ... Gemeinde - es gibt da bestimmt keinen Zusammenhang!
Jedenfalls sollten sich verantwortungsvolle Christen überlegen, ob sie noch länger Mitglied einer Kirche bleiben wollen, die einen Pfarrer wie ... ... in ihren Reihen duldet!
Joachim Koßmann,
weitere Infos unter www.pro-religionfreiheit.de