| Wer
ist der wirkliche Täter? |
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Sehr
geehrte Damen und Herren,
bin ich das Opfer einer Intrige geworden, oder tatsächlich
der Täter?
Bitte bilden Sie sich Ihre Meinung anhand der folgenden Fakten
und diskutieren Sie mit!
Joachim
Koßmann
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Ich wurde beschuldigt,
inkrimierende Briefe an das Jugendamt der Stadt xxx geschickt zu haben.
Herr xxx sollte im xxx Kindergarten Kinder sexuell mißbraucht
haben. Die für die Abfassung dieser Briefe benutzte mechanische
Schreibmaschine wurde in meiner damaligen Wohnung, Bahnhofstr. 216
in D 44629 Herne aufgefunden. Jedoch hat es zwei Hausdurchsungen bei
mir gegeben, die besagte Schreibmaschine wurde erst bei der zweiten
Hausdurchsuchung beschlagnahmt.
MEINE FRAGE AN SIE: WARUM
HABE ICH DIESES BEWEISSTÜCK NICHT VORHER BESEITIGT? Ich hätte
volle sechs Wochen Zeit dazu gehabt.
Hinweis: Bei der Gerichtsverhandlung vor dem AG Herne im Nov. 1996
haben zwei andere Personen eingeräumt, im Besitze meines Wohnungsschlüssels
gewesen zu sein und zu der Wohnung Zugang gehabt zu haben.
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Zwei dieser
erwähnten Briefe waren anonym verfaßt, während der
dritte und letzte Brief in verstellter Kinderschrift mit der fingierten
Absenderangabe "Michael" versehen war. Jener "Michael"
behauptete, einen kleinen Bruder zu haben, der im xxx Kindergarten
von Herrn xxx sexuell mißbraucht worden sei.
Die Behörde konnte leicht feststellen, daß es im xxx Kindergarten
kein Kind gab, das einen großen Bruder Namens "Michael"
hatte. Wenn es tatsächlich einen solchen "Michael"
gegeben hätte, hätte man seine Urheberschaft leicht durch
Schriftvergleiche mit den Schulheften prüfen können.
Auf Grund jenes Briefes wurde das Ermittlungsverfahren gegen Herrn
xxx wieder eingestellt.
MEINE FRAGE AN SIE: WARUM
WURDE DER LETZTE BRIEF NICHT EBENFALLS ANONYM VERFASST?
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Ferner sollte
ich mit meiner elektrischen Schreibmaschine "Quelle Privileg"
unter der gefälschten Absenderangabe "Pfarrer xxx"
versehene Briefe an Medien geschickt haben, um jenen in der Öffentlichkeit
und bei seinem Arbeitgeber in Mißkredit zu bringen.
Die Untersuchungen des LKA Düsseldorf (NRW) konnten jedoch nicht
den Nachweis erbringen, daß meine oben erwähnte "Quelle
Privileg" für die Abfassung der Briefe verwendet worden
war, obgleich sie schon stark abgenutzt und damit identifzierbar war.
Es wurde lediglich bewiesen, eine Maschine gleichen Typs wäre
verwendet worden. Nach der späteren Auskunft der Fa. Quelle wurden
vom Hersteller der Schreibmaschine etwa 40.000 Exemplare unter verschiedenen
Markennamen produziert.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft verweigerte mir die Kontaktaufnahme
zu dem Gutachter, von dem ich eine Zeugenaussage einholen wollte,
aus datenschutzrechtlichen Gründen. Zur Vernehmung des Gutachters
vor Gericht war es bei der Berufungsverhandlung am 8. 4. 97 erst gar
nicht mehr gekommen, weil ich auf Grund der schon bekannten Drohung
der Richterin xxx mit der Psychiatrie vorher die Berufung unfreiwillig
zurückgenommen hatte.
Daraufhin fand ich aber durch Eigeninitiative Kontakt zu einem Gutachter
des LKA Baden Württemberg, mit dem ich telefonierte. Jener sagte:
"Die Frage, ob man die Nichtidentifizierung Ihrer Schreibmasche
als Beweis für die Nichtverwendung ansehen kann, läßt
sich nicht beantworten."
MEINE FRAGE AN SIE: WARUM
WURDE DIE SCHREIBMASCHINE NICHT IDENTIFIZIERT?
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So viel zu den Fakten.
Bitte benutzen Sie für Ihre allgemeine Stellungnahme das normale
Gästebuch!
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