Wer ist der wirkliche Täter?

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bin ich das Opfer einer Intrige geworden, oder tatsächlich der Täter?
Bitte bilden Sie sich Ihre Meinung anhand der folgenden Fakten und diskutieren Sie mit!

Joachim Koßmann

 

Ich wurde beschuldigt, inkrimierende Briefe an das Jugendamt der Stadt xxx geschickt zu haben. Herr xxx sollte im xxx Kindergarten Kinder sexuell mißbraucht haben. Die für die Abfassung dieser Briefe benutzte mechanische Schreibmaschine wurde in meiner damaligen Wohnung, Bahnhofstr. 216 in D 44629 Herne aufgefunden. Jedoch hat es zwei Hausdurchsungen bei mir gegeben, die besagte Schreibmaschine wurde erst bei der zweiten Hausdurchsuchung beschlagnahmt.
MEINE FRAGE AN SIE: WARUM HABE ICH DIESES BEWEISSTÜCK NICHT VORHER BESEITIGT? Ich hätte volle sechs Wochen Zeit dazu gehabt.
Hinweis: Bei der Gerichtsverhandlung vor dem AG Herne im Nov. 1996 haben zwei andere Personen eingeräumt, im Besitze meines Wohnungsschlüssels gewesen zu sein und zu der Wohnung Zugang gehabt zu haben.

 

Zwei dieser erwähnten Briefe waren anonym verfaßt, während der dritte und letzte Brief in verstellter Kinderschrift mit der fingierten Absenderangabe "Michael" versehen war. Jener "Michael" behauptete, einen kleinen Bruder zu haben, der im xxx Kindergarten von Herrn xxx sexuell mißbraucht worden sei.
Die Behörde konnte leicht feststellen, daß es im xxx Kindergarten kein Kind gab, das einen großen Bruder Namens "Michael" hatte. Wenn es tatsächlich einen solchen "Michael" gegeben hätte, hätte man seine Urheberschaft leicht durch Schriftvergleiche mit den Schulheften prüfen können.
Auf Grund jenes Briefes wurde das Ermittlungsverfahren gegen Herrn xxx wieder eingestellt.
MEINE FRAGE AN SIE: WARUM WURDE DER LETZTE BRIEF NICHT EBENFALLS ANONYM VERFASST?

 

Ferner sollte ich mit meiner elektrischen Schreibmaschine "Quelle Privileg" unter der gefälschten Absenderangabe "Pfarrer xxx" versehene Briefe an Medien geschickt haben, um jenen in der Öffentlichkeit und bei seinem Arbeitgeber in Mißkredit zu bringen.
Die Untersuchungen des LKA Düsseldorf (NRW) konnten jedoch nicht den Nachweis erbringen, daß meine oben erwähnte "Quelle Privileg" für die Abfassung der Briefe verwendet worden war, obgleich sie schon stark abgenutzt und damit identifzierbar war. Es wurde lediglich bewiesen, eine Maschine gleichen Typs wäre verwendet worden. Nach der späteren Auskunft der Fa. Quelle wurden vom Hersteller der Schreibmaschine etwa 40.000 Exemplare unter verschiedenen Markennamen produziert.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft verweigerte mir die Kontaktaufnahme zu dem Gutachter, von dem ich eine Zeugenaussage einholen wollte, aus datenschutzrechtlichen Gründen. Zur Vernehmung des Gutachters vor Gericht war es bei der Berufungsverhandlung am 8. 4. 97 erst gar nicht mehr gekommen, weil ich auf Grund der schon bekannten Drohung der Richterin xxx mit der Psychiatrie vorher die Berufung unfreiwillig zurückgenommen hatte.
Daraufhin fand ich aber durch Eigeninitiative Kontakt zu einem Gutachter des LKA Baden Württemberg, mit dem ich telefonierte. Jener sagte: "Die Frage, ob man die Nichtidentifizierung Ihrer Schreibmasche als Beweis für die Nichtverwendung ansehen kann, läßt sich nicht beantworten."
MEINE FRAGE AN SIE: WARUM WURDE DIE SCHREIBMASCHINE NICHT IDENTIFIZIERT?

 

So viel zu den Fakten. Bitte benutzen Sie für Ihre allgemeine Stellungnahme das normale Gästebuch!